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Rückzug der Anklage im Fall Mario Babini

27. Februar 2015

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 26. Februar 2015 beim Bezirksgericht Zürich ihre Anklage im Verfahren gegen Mario Babini wegen Drohung, Hausfriedensbruch und weiterer Delikte zurückgezogen. Dies nachdem bis auf eine Person alle Beteiligten ihre Strafanträge zurückgezogen haben.

Gegen den Beschuldigten führte die Staatsanwaltschaft I ein Strafverfahren wegen Drohung, mehrfachem Hausfriedensbruch, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung sowie Verletzung der Verkehrsregeln. Die Anklage erfolgte am 29. Oktober 2014 am Bezirksgericht Zürich.

Bei den zur Anklage gebrachten Delikten handelt es sich mit Ausnahme der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz um Antragsdelikte. In den letzten Tagen zogen bis auf eine Partei alle Beteiligten ihre Strafanträge zurück. Somit fehlt es in diesen Fällen an der zur Weiterverfolgung notwendigen Prozessvoraussetzung.

Für die noch im Raume stehenden Delikte hat der Gutachter dem Beschuldigten Schuldunfähigkeit attestiert, was zur Folge hat, dass er für diese Taten nicht bestraft werden kann. Das Bezirksgericht Zürich hat zudem im Hinblick auf die Gerichtsverhandlung ein aktuelles Gutachten eingeholt. In diesem ergänzenden Gutachten kommt der zuständige Gutachter entgegen einem früheren Gutachten neu zum Schluss, dass der Beschuldigte aktuell keine stationäre Massnahme mehr benötigt.

Die Staatsanwaltschaft hat als Folge der neuen Ausgangslage deshalb ihre Anklage am 26. Februar 2015 zurückgezogen und beabsichtigt das Verfahren unter Kostenauflage einzustellen.

 

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