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Kommt in Zürich immer öfter vor: Schlüsselübergabe nur bei Möbelübernahme. Bild: iStock

Wohnungswechsel mit "Schnäppchen"

Von: Anna Kappeler

11. August 2015

Auf Immobiliensites im Netz boomen Inserate, in denen Mieter ihre alte Wohnung nur vergeben, wenn die Möbel übernommen werden. Das reicht vom Sofa bis zur kompletten Einrichtung, zu oft happigen Preisen. Dürfen die das?

Die Wohnungsnot in der Stadt Zürich ist akut. Nur gerade 434 Mietwohnungen standen am Stichtag 1. Juni 2014 leer. Das entspricht laut Statistik Stadt Zürich einer Leerwohnungsziffer von 0,22 Prozent. Zunehmend schlagen Mieter aus dieser Misere Profit. Auf den Immobilienportalen im Internet boomen Wohnungsinserate mit dem Zusatz: «Wohnung nur mit Übernahme der Möbel.» In der Annonce einer 2,5-Zimmer-Wohnung am Limmatplatz für 1800 Franken etwa steht: «Ich verkaufe alle Möbel, Lampen und Vorhänge, welche aktuell in der Wohnung sind. (. . .) Möbel sind neuwertig. (. . .) Vorschlag von Pauschalpreis 7000 Franken.» Ob dieser Preis gerechtfertigt ist – auf den Fotos sieht das Mobiliar nicht nach Designerstücken aus –, weiss nur der Mieter. Mehrere Anfragen dazu bleiben unbeantwortet.

Eine 28-Jährige, die ihre «Traumwohnung» ebenfalls ausserterminlich loswerden will und wiederum die Übernahme der Möbel voraussetzt, ist gesprächiger. «Je mehr Möbel ein Interessent übernimmt, umso besser wird meine Empfehlung beim privaten Vermieter ausfallen, ganz klar.» Sie geht berufshalber ins Ausland und will dem Nachmieter deshalb «die gesamte Wohnung, wie sie ist, übergeben». Viele freuten sich, wenn sie «keine Möbel schleppen, sondern nur Koffer packen und einziehen» müssten, sagt sie. Die einjährigen Möbel verkauft sie mit einem Rabatt von 30 bis 50 Prozent auf den Neupreis. Noch fehlt ein Nachmieter. Zu kurz erst sei das Inserat online.

Rechtlich fragwürdig

Den Trend beobachtet auch der Zürcher Mieterverband. «Die Zahl der unsittlichen Forderungen von ausziehenden Mietern hat zugenommen», sagt Sprecher Walter Angst. Die Mehrheit der jährlich rund 15 000 Wohnungsübergaben sei gleichwohl problemlos. «Es ist unsittlich und rechtlich fragwürdig, wenn ausziehende Mieter versuchen, mit übersetzten Forderungen die Nachmieter über den Tisch zu ziehen», sagt er. Dränge man in Zeiten der Wohnungsnot sein altes Mobiliar für Tausende von Franken dem Nachmieter auf, könne das «einer Nötigung nahekommen». Viele Wohnungen werden nicht mehr auf die ortsüblichen Termine gekündigt, wodurch die Zahl der Onlineinserate steigt. «Das scheint einige zu verlocken, beim Umzug noch ein Schnäppchen zu machen.» Unproblematisch ist das nur, wenn der Nachmieter die Wohnung vom Vermieter bereits zugesichert bekommen hat, der Handel im gegenseitigen Einverständnis geschieht.

Was tun als Nachmieter mit eigenen Möbeln? Zur Notlüge greifen, sagt Angst. «Wer nichts unterschreibt, ist nachher nicht verpflichtet, das Mobiliar zu übernehmen.» Auch könne man die Verwaltung informieren und sich ohne Wissen des Mieters direkt für die frei werdende Wohnung bewerben. Diese Möglichkeit nennt auch der Hauseigentümerverband Zürich. «Manche Vermieter begrüssen die Ehrlichkeit des Nachmieters», sagt Cornel Tanno, Leiter Rechtsberatung.

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