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Ein Okay für Sex hilft nicht

Von: Sacha Beuth

09. Juli 2019

Beim Sex sollen künftig alle Beteiligten ihre Zustimmung abgegeben haben – verbal oder durch Gestik. Ansonsten gilt der Akt als Vergewaltigung. Mit dieser Forderung ging Amnesty Schweiz mit dem Slogan «Erst Ja, dann Ah» letzte Woche an die Öffentlichkeit. Ein derartiges Gesetz soll vorab Frauen besser vor sexuellen Übergriffen schützen. An sich ein hehres Ziel. Nur praktikabel ist das Ganze leider nicht. Denn einerseits müsste man, um Missverständnissen vorzubeugen, einen gültigen Code definieren, bei welchen Gesten und/oder Worten es zu einverständlichem Sex kommen darf. Zusätzlich müssten auch Handlungen und Sexualpraktiken vorab definiert werden. Das würde viel von der erotischen Spannung zerstören. Oder wollen Sie wirklich, dass der Partner jede Zärtlichkeit erst ankündigt und dafür um Erlaubnis fragt?

Entscheidend aber ist, dass damit das Hauptproblem nicht gelöst wird: der Nachweis der Einvernehmlichkeit. Liegen keine Verletzungen vor – und selbst diese müssen kein Indikator sein: Stichwort Sadomaso –, ist es nach wie vor schwierig bis unmöglich, eine Vergewaltigung nachzuweisen. Das heisst, bei einer allfälligen Anklage stünde Aussage gegen Aussage. Und damit würde die neue Regelung zum Papiertiger.

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