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Freizeit-Stress bei Pensionierung vermeiden

Von: Gabor Gaspar, pensionscoach.ch

24. März 2015

Viel Freizeit kann auch zu Stress und Konflikten führen – was nicht wenige frisch Pensionierte erleben. Deshalb ist ein sanfter Ausstieg aus dem Berufsleben wünschenswert. Die Lösung: Gleitende Pensionierung.

Überall nur Gewinner: Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von gleitender Pensionierung, Arbeitgeber halten so wichtiges Know-how länger in der Firma. Beim stufenweisen Übergang in den Ruhestand können Teilrenten von der Pensionskasse (PK) vor oder nach der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Jeder Reduzierungsschritt muss dabei mindestens 25 bis 30 Prozent betragen. Möglich sind mehrere Teilpensionierungsschritte (bei Kapitalbezug höchstens zwei). Der Bezug der Altersleistungen (aus der PK) ist dabei als Rente, Kapital oder als Mischform möglich.

Die AHV können Sie ein oder zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung und bis zu fünf Jahre nachher beziehen. Bei einem früheren Bezug reduziert sich die AHV-Rente um 6,8 Prozent pro Jahr . Ein früherer Bezug ist nur in ganzen Jahren möglich, während beim Aufschub monatlich gestartet werden kann. Die Rente erhöht sich dadurch lebenslang – im Extremfall bis über 30 Prozent.

Nicht zwingend weniger
Mehr Varianten bietet die 2. Säule: Fast alle Pensionskassen ermöglichen ihren Versicherten eine gestaffelte Teilpensionierung zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr. Bei Kapitalbezug sind übrigens gestaffelte Bezüge steuerlich interessant.

Ein Beispiel: Sie möchten ab 62 Jahren nur noch 60 Prozent arbeiten. 40 Prozent der PK-Gelder lassen Sie sich dann als Rente, als Kapital oder in einer Mischform auszahlen. Für die restlichen 60 Prozent müssen Sie weiterhin PK-Beträge einzahlen. Um eine später Kürzung der Altersleistungen zu verhindern, könnten Sie die Sparbeiträge auf dem Niveau des Lohnes vor der Reduktion belassen. Ihr Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, diese Beiträge mitzufinanzieren. Sie können diese Beiträge aber vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Tipp: Konsultieren Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Auch die Situation des Partners muss beachtet werden. Es gibt viele Spielarten der gleitenden Pensionierung – einen sanfteren Einstieg in den Ruhestand bietet sie allemal.

KURZ ERKLÄRT: ÜBERBRÜCKUNGSRENTEN

Die Pensionskassen können ihren Frühpensionierten zusätzlich zur Altersrente eine Überbrückungsrente ausrichten. Diese wird ausbezahlt, bis die vorzeitig pensionierte Person das ordentliche Rentenalter erreicht. Allerdings führt die Überbrückungsrente in der Regel zu einer tieferen PK-Altersrente. Klären Sie deshalb ab, ob Ihr Arbeitgeber die Überbrückungsleistungen finanziert. Meistens lohnt sich die Überbrückungsrente aber eher als der Vorbezug der AHV.
www.pensionscoach.ch

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www.pensionscoach.ch/de/seminar

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