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Löblich – aber tauglich?

Von: Sacha Beuth

19. Januar 2021

Die Absicht, die hinter dem Postulat über ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren steht, welches FDP und GLP im Gemeinderat eingereicht haben, verdient ohne Zweifel Lob und Anerkennung (siehe Seite 9). Es darf und soll generell nicht sein, dass Personen wegen ihrer Herkunft, Nationalität, Geschlechts, Alters oder Zivilstands bei der Stellensuche benachteiligt werden. Die Frage ist allerdings, ob der Vorstoss auch wirklich zum Ziel führt. Viel wahrscheinlicher ist, dass er die Problematik lediglich um eine Stufe im Bewerbungsverfahren verschiebt. Chefs und Personalleiter mit Ressentiments gegenüber Ausländern, Frauen oder älteren Personen lassen ihre Vorteile nicht einfach so fallen. Kommt hinzu, dass in der heutigen Zeit sich vielfach Dutzende, eher aber Hunderte um eine Stelle bewerben und die Unterschiede bezüglich Qualifikation in der Endauswahl minim sind. Heisst: Spätestens beim Vorstellungsgespräch, wenn alle Daten des Bewerbers bzw. der Bewerberin offenliegen, wird dann wieder der / die mit dem «Schweizer Namen» oder dem «Schweizer Aussehen» oder der Mann / die Frau bevorzugt. Abgesehen davon bedeutet ein auf dem Papier besser Qualifizierter nicht automatisch, dass er auch der Beste für den Job ist. Manchmal ist es wichtiger, dass er oder sie ins Team passt. Und da können Parameter wie Geschlecht oder Alter durchaus eine Rolle spielen.

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