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Gabor Gaspar, pensionscoach.ch

Mit 66 Jahren – geht das Leben weiter

Von: Gabor Gaspar, pensionscoach.ch

23. Februar 2015

Es ist kaum je zu früh, die Pensionierung zu planen. Idealerweise machen Sie sich spätestens mit 50 Jahren Gedanken zum künftigen Lebensunterhalt. Sie werden es sich selber danken.

Mit Vorsorge und Pensionierung mögen sich erstaunlicherweise die wenigsten Menschen beschäftigen. Weshalb auch? Man ist und fühlt sich jung. Wer will da schon an die Jahre ab und nach 60 denken? Nun ist es aber glücklicherweise so, dass wir Menschen in der westlichen Welt immer älter werden. Die Lebenserwartung der Schweizer beträgt rund 81 Jahre, der Schweizerinnen gar 85 Jahre. Ab 60 hat man also durchschnittlich noch einen Viertel des Lebens vor sich. Aber ohne Erwerbseinkommen. Das will geplant sein.

Denn wenn das Geld fehlt, ist die Belastung gross. Vielleicht liegt dann der lange (ersehnte) Auslandaufenthalt oder die Verwirklichung verborgener Talente nicht drin.

Kleiner Aufwand, grosse Wirkung

Beginnen Sie ab 50 Jahren, sich Gedanken zur Pensionierung zu machen. Denken Sie über Ihre Vermögens- und Einkommenssituation nach. Mit Vorteil berechnen Sie allfällige Lücken in Ihrem Vorsorgekapital von AHV- und Pensionskasse. In einem nächsten Schritt bestimmen Sie den möglichen Zeitpunkt Ihrer Pensionierung. Danach können Sie Massnahmen ergreifen, um allfällige Lücken zu schliessen, in dem Sie Ihre Vorsorge weiter ausbauen.

Fünf Jahre später: Betrachten Sie Ihre Vorsorgesituation erneut und wählen Sie den Pensionierungszeitpunkt. Konkretisieren Sie Auslandpläne und skizzieren Sie ambitionierte Ideen für den Ruhestand. Bauen Sie Ihr Vorsorgekapital weiter auf. Machen Sie sich erste Gedanken über Ihre Wohnsituation nach der Pensionierung.

Alles erledigt, auf ins Abenteuer

Mit 60: Sie haben Ihr Budget berechnet und bestimmt, ob Sie stufenweise in Pension gehen oder fix zu einem Zeitpunkt. Sie haben sich entschieden, ob Sie bei Ihrer Pensionskasse eine Rente, einen vollen oder teilweisen Kapitalbezug machen. Nicht zuletzt kennen Sie jetzt die für den Kapitalbezug vorgeschriebenen Fristen Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Zudem haben Sie sich entschieden, ob Sie Ihre AHV-Rente vorbeziehen oder aufschieben.

Die erbrechtliche Situation für die Zeit vor und nach der Pensionierung sowie Ihre Vermögensnachfolge ist geregelt. Sie haben Ihren Lebenspartner abgesichert. Gleichzeitig haben Sie sich beraten lassen, wie Sie das freie Pensionskassenvermögen gewinnbringend anlegen und nutzen können.

Dann meinen wir: Wow, Sie haben Ihre Pensionierung gut geplant. Gratulation, die Abenteuer können beginnen!

 

Kurz erklärt: Vorbezug Pensionskasse

Der Bezug von Pensionskassengeldern ist laut Gesetz über die Berufliche Vorsorge frühestens mit 58 Jahren möglich. Viele Pensionskassen lassen die Frührente aber erst später zu. Vor Erreichen dieses Alters ist eine Auszahlung nur bei Vorbezug für Wohneigentum, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, oder Auswandern (ausserhalb der EU) möglich. Die Materie ist komplex und es gilt verschiedenste Punkte zu beachten. Vor allem bei den Steuern. Am Seminar von pensionscoach.ch erfahren Sie mehr dazu.

NZZ-Seminar Pensionierungsplanung

Sie erhalten substantielle Informationen zu Varianten der Pensionierung, AHV- und BVG-Berechnung, Rente oder Kapitalbezug, Einkauf in die Pensionskasse oder Möglichkeiten der Steueroptimierung. Das Seminar ist kostenlos und die Teilnehmerzahl beschränkt. Anmeldungen bitte unter www.pensionscoach.ch/de/seminar. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Wann: Dienstag, 3. März 2015, 18.00 Uhr

Wo: NZZ, Falkenstrasse 11, 8008 Zürich

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