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Gabor Gaspar

Wenn die Frühpensionierung lockt

Von: Gabor Gaspar, Pensionscoach.ch

09. März 2015

Geht es so langsam in Richtung Pensionierung, lockt die Aussicht, den Ruhestand einige Jahre früher als geplant zu geniessen. Aber liegt das überhaupt drin?

Logisch: Wer weniger lange bezahlt und früher bezieht, bekommt weniger. Diese Binsenwahrheit gilt auch für die (frühe) Pensionierung bei AHV und Pensionskasse. Die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Ruhestandes sind nicht zu unterschätzen. Beispiel AHV: Sie lässt sich bis zu zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung vorbeziehen. Doch die AHV kürzt die Renten pro frühem Bezugsjahr um 6,8 Prozent – lebenslang. Die Pensionskasse reduziert die Bezüge pro frühem Bezugsjahr um etwa fünf bis acht Prozent. Ein Bezug der BVG-Rente ist übrigens frühestens mit 58 Jahren möglich. Vorausgesetzt, die Pensionskasse sieht es in ihrem Reglement vor.

Natürlich geht es beim Wunsch nach früherem Ruhestand nicht nur ums Geld, sondern um die Verwirklichung von Lebensplänen, die man eventuell lange aufgeschoben hat. Aber trotzdem sei es klar gesagt: Aus finanzieller Sicht lohnt sich eine Frühpensionierung nicht.

Von der Illusion zur besten Alternative

Viele Frühpensions-Willige stellen sich vor, dass sie nach der Pensionierung weniger Geld für den Lebensunterhalt benötigen. Die Erfahrung zeigt: Weit gefehlt. Man möchte sich in der Freizeit lang gehegte Träume erfüllen, Hobbies pflegen. Das kostet und will geplant sein. Deshalb sollte das Thema Pensionierung frühzeitig angegangen werden (siehe Tagblatt vom 25. Februar). Die Ausgleichskasse etwa gibt auf Anfrage eine Schätzung der AHV-Rente bekannt. Der Pensionskassenausweis wiederum gibt Auskunft über die Höhe der Rente aus der 2. Säule. Noch einfacher geht es über den Vorsorge-Rechner von pensionscoach.ch.

Die massiven finanziellen Einbussen rufen nach alternativen Modellen. Eine oft praktizierte Variante ist die gleitende Pensionierung. Sie können mit dem Einverständnis des Arbeitgebers ab 58 schrittweise weniger arbeiten, vermeiden so bei geschickter Planung Renteneinbussen. Weitere Vorteile: Sie haben mehr Freizeit und dem Arbeitgeber bleibt wichtiges Know-how erhalten. Alle profitieren. 

 

Beim Vorbezug der AHV können Sie nur ganze Jahre wählen – anders als beim Aufschub. Wichtig ist bei diesem,  dass man weiterhin AHV-Beiträge einbezahlt (um eine zusätzliche Kürzung der Rente zu vermeiden). Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehemann nach wie vor arbeitet, sind die Beiträge über den Partner abgedeckt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge entrichten. Die Höhe dieser Beiträge hängt von Ihrem Vermögen und den Renteneinkommen ab.

Kurz erklärt: AHV-Vorbezug

Beim Vorbezug der AHV können Sie nur ganze Jahre wählen – anders als beim Aufschub. Wichtig ist bei diesem,  dass man weiterhin AHV-Beiträge einbezahlt (um eine zusätzliche Kürzung der Rente zu vermeiden). Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehemann nach wie vor arbeitet, sind die Beiträge über den Partner abgedeckt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge entrichten. Die Höhe dieser Beiträge hängt von Ihrem Vermögen und den Renteneinkommen ab.
Mehr Details zum AHV-Vorbezug auf pensioncoach.ch

 

Digitale und persönliche Beratung

Die neue, unabhängige Plattform  pensionscoach.ch informiert und berät umfassend zum Thema Pensionierung. Die meisten Menschen setzen sich aus finanzieller Sicht zu spät mit ihrer Pensionierung auseinander – was unter anderem mit der Komplexität des Themas zusammen hängt. Die umfangreiche Plattform bietet hier, je nach Bedarf, digitale oder persönliche Hilfestellung an:
pensionscoach.ch

 

 

 

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