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Gut zu wissen

Erlaubte Badezeit für Frauen: 30 Minuten, Umkleidezeit inklusive. Bild: PD

Ein "Badhaus für Frauenzimmer"

Von: Isabella Seemann

11. Juni 2013

Vor 125 Jahren wurde die Frauenbadi am Stadthausquai gebaut – zu hygienischen Zwecken.

Vom Baden hielt Zwingli nicht viel und setzte der ausschweifenden mittelalterlichen Badekultur kurzerhand ein Ende: «Schwimmen habe ich wenigen nützen gesehen, wiewohl es zu Zeiten lustig ist, die Glieder wie ein Fisch im Wasser strecken und ein Fisch zu werden.»

Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts befreite sich Zürich langsam von der zwinglianischen Körperentfremdung und baute wieder öffent­liche Bäder. Zehn abgeschlossene Kastenbäder aus Holz entstanden am Seebecken mit einer strikten Trennung nach Geschlechtern. Den Frauen blieb ein Schwumm in den offenen See allerdings weiterhin verboten. Der Zürcher Stadtrat hatte erst 1837 das öffentliche Badeverbot für Frauen aufgehoben und liess im gleichen Jahr direkt an der Mauer des Bauschänzli ein «Badhaus für Frauenzimmer» bauen. Nicht fürs Vergnügen, sondern aus hygienischen Gründen. Zu jener Zeit waren 60 Prozent aller Wohnungen ohne Bad oder gar fliessendes Wasser.

Die schwimmende Badi auf der Limmat war anfangs bedeckt, und die Frauen konnten nur in den zwölf voneinander abgetrennten Einzelkabinen mit direktem Treppenzugang zum Wasser baden gehen. Sie durften sich maximal 30 Minuten darin aufhalten – Umkleidezeit inklusive. 1888 wurde das Bad in der bis heute bestehenden Form im damals modernen Jugendstil erneuert. Das hölzerne Laubsägeli-Bad, mit vier Ecktürmchen verziert und von einer Kuppel gekrönt, schwamm auf der Limmat und wurde am Ufer vor dem Stadthausquai festgemacht. Mitte der Siebzigerjahre war es das erste Zürcher Bad, das es Frauen offiziell erlaubte, oben ohne zu baden.

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