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2150 Neubürger in der Stadt Zürich

07. März 2014

Der Stadtrat von Zürich lud gestern die im Jahr 2013 in der Stadt Zürich eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländer zu einer Feier im Kongresshaus ein. Stadtpräsidentin Corine Mauch betonte in ihrer Begrüssung die Bedeutung einer erfolgreichen Integration und den Gewinn der Zuwanderung für die ganze Gesellschaft. Zürich bleibe auch nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative eine weltoffene und tolerante Stadt, in der ganz einfach Zürcherinnen und Zürcher leben – die einen mit, die anderen ohne Schweizer Pass.

Der Stadtrat von Zürich lädt jeweils zu Jahresbeginn die im Vorjahr neu in Zürich eingebür-gerten Ausländerinnen und Ausländer zu einer Feier ein, die gestern Abend mit über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Kongresshaus stattfand.

2150 Neubürgerinnen und Neubürger aus über 90 Herkunftsländern

Im Jahr 2013 erhielten 2150 ausländische Personen das Schweizer und Zürcher Bürger-recht. Sie stammen aus über 90 Herkunftsländern, von Afghanistan über Peru bis Vietnam. Die grössten Gruppen der Neueingebürgerten kommen aus Deutschland, Italien und der Türkei, gefolgt von Serbien und dem Kosovo. Am anderen Ende der Skala stehen Länder wie Ägypten, Myanmar oder Sierra Leone, aus denen nur eine Person eingebürgert wurde.

Offenheit und Toleranz in der Stadt Zürich Stadtpräsidentin

Corine Mauch betonte in ihrer Ansprache, dass Zürich auch nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative eine offene und tolerante Stadt bleibe: «Ausländerinnen und Ausländer sind in der Stadt Zürich willkommen. Das soll und wird auch in Zukunft so sein und bleiben. Es gibt in Zürich nicht Schweizerinnen und Schweizer auf der einen Seite – und Ausländerinnen und Ausländer auf der anderen Seite. Für mich gibt es ganzeinfach Zürcherinnen und Zürcher – solche mit und solche ohne Schweizer Pass.» Die Stadt Zürich beweise Tag für Tag, dass Integration erfolgreich und Zuwanderung ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft sein. Eine Video-Botschaft der Stadtpräsidentin zum Thema ist auf der Facebook-Seite der Stadt Zürich aufgeschaltet.

Aufhebung der städtischen Richtlinien zum Bürgerrecht

Der Gemeinderat hat am 8. Januar 2014 die städtischen Richtlinien für die Aufnahme von im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht der Stadt Zürich aufgehoben und entschieden, dass die kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen zur Einbürgerung ausreichend sind. Als wesentlichste Änderung gilt anstelle der bisherigen, sechsjährigen Wohnsitzpflicht in der Stadt Zürich die kantonal vorgegebene zweijährige Wohnsitzpflicht. (PD)

Was bedeutet den Ausländern der Schweizer Pass? Wie fühlen sie sich als Zürcher? Lesen Sie im nächsten Tagblatt die Reportage über die Einbügerungsfeier.

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