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Aktion gegen Zeugen Jehowas

23. Juli 2015

Sektenberatungsstelle infoSekta und Betroffeneninitiative jwexit.org: Aktion zum Gedenktag für die Opfer der Wachtturm-Gesellschaft am Samstag, den 25. Juli

Am 26. Juli findet zum zweiten Mal der Gedenktag für die Opfer der Wachtturm-Gesellschaft statt. Die Sektenberatungsstelle infoSekta und die Betroffeneninitiative jwexit.org machen zu diesem Anlass am kommenden Samstag zwischen 10-12 Uhr auf der Bahnhofbrücke eine Aktion. Mit dieser wollen sie auf die menschenrechtswidrige Praxis der Ächtung von Ausgeschlossenen hinweisen, unter der Kinder und Jugendliche besonders leiden. Gerne stehen Ihnen VertreterInnen der Fachstelle infoSekta sowie VertreterInnen von jwexit.org für Auskünfte zur Verfügung.

Zeugen Jehovas – eine hochproblematische Gemeinschaft

Die Zeugen Jehovas sind eine der am stärksten nachgefragten Gruppen bei der Fachstelle infoSekta. Das hat mit der Grösse (19'000 Mitglieder in der Schweiz, knapp 8 Mio. weltweit), aber auch mit der ausgeprägten Sektenhaftigkeit der Gruppe zu tun. infoSekta beurteilt die Zeugen Jehovas als hochproblematische Gruppe, die bis auf die Ebene existentieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken. Die Vorgaben der Gemeinschaft verletzen die körperliche, psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder.

Die Ächtung von Ausgeschlossenen – eine menschenrechtswidrige Praxis

Durch Ausschluss aus der Gemeinschaft verlieren Betroffene sämtliche soziale Kontakte, denn ihnen sind Beziehungen mit „Weltlichen“ ja nicht erlaubt. Es gibt kaum eine Zeugen Jehovas-Familie ohne ausgeschlossene Familienmitglieder: Eltern, Geschwister oder Kinder, mit denen kein Kontakt gepflegt werden darf. Oft erfahren diese „Ausgeschlossenen“ über Drittpersonen von der Hochzeit von Verwandten oder aus der Zeitung vom Tod von Geschwistern. Ausschluss bedeutet die totale soziale Isolation, denn mit Nichtmitgliedern darf keinerlei Umgang gepflegt werden.

Der nahe Angehörige muss jetzt erkennen, dass man entschlossen Jehova über alles stellt – auch über die Familienbande. (…) Suchen wir nicht nach Ausreden, um mit ausgeschlossenen Familienmitgliedern in Kontakt zu treten, beispielsweise über E-Mail (1. Kor. 5:11)“ (Der Wachtturm, 15. Januar 2013, S. 16).

Nach Artikel 16 der Menschenrechtskonvention hat die Familie Anspruch auf den Schutz durch Gesellschaft und Staat. Ausserdem hat nach Artikel 18 jeder Mensch das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Wachtturm-Gesellschaft für sich beansprucht, ihren Mitgliedern aber nicht gewährt. Entscheiden diese sich gegen ihren Glauben und die damit verbundene enge Lebensform, verlieren sie ihre Liebsten.

Junge besonders betroffen

Junge Menschen können in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas kaum Perspektiven entwickeln: Oft können sie nicht den Beruf erlernen, der ihnen entspricht, weil höhere Bildung als Zeitverschwendung gilt – Harmagedon steht immer unmittelbar bevor. Viele junge Menschen können auch nicht mit dem Partner zusammen sein, den sie lieben, weil er oder sie „weltlich“ ist oder nicht in der Weise, wie sie möchten – Sex ist nur in der Ehe erlaubt. Sie haben neben Schule oder Ausbildung kaum Freizeit, weil sie so viel Zeit für die Gemeinschaft aufwenden müssen – 17.5 Stunden pro Woche. Und sie haben nur beschränkt Wissen um die „Welt“, weil weltliche Freunde verboten sind und sie viele gesellschaftliche Erfahrungen nicht machen konnten – Feiern von Geburtstagen, Schulferienlager, politische Aktivitäten u.v.m. Treten Jugendliche in dieser Situation aus der Gemeinschaft aus und werden geächtet, kann das existentielle Krisen zur Folge haben. infoSekta erhält viele Anfragen von PsychologInnen, psychiatrischen Einrichtungen und Vormundschaftsbehörden, in denen es um die Situation von jungen Menschen geht, die bei den Zeugen Jehovas aufwachsen.

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