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Der Kanton Zürich gibt den Zürichsee ab 2015 teilweise für Kitesurfer frei

08. Juli 2014

Der Bundesrat hat das seit 15 Jahren bestehende allgemeine Verbot des Kitesurfens auf Anfang 2016 aufgehoben. Der Kanton Zürich macht nun noch schneller: Bereits 2015 wird Kitesurfen auf Teilen des Zürichsees legalisiert.

Mit Beschluss vom Januar 2014 hatte der Bundesrat das bislang geltende allgemeine Verbot des Kitesurfens aufgehoben und die Ausübung dieser Sportart unter dasselbe Regime wie das Windsurfen gestellt. Die Kantone wurden angehalten, die neue Regelung bis spätestens am 15. Februar 2016 umzusetzen. Der «Sportkanton» Zürich setzt die neue Regelung nun noch schneller um. Bereits ein Jahr vor dem offiziellen Termin, also ab 15. Februar 2015, soll grundsätzlich überall auf dem Zürichsee, wo heute das Windsurfen erlaubt ist, auch das Kitesurfen möglich sein. Für beide Sportarten nach wie vor gesperrt bleibt das untere Seebecken.

Durch die Öffnung des genannten Teils des Zürichsees für Kitesurfer werden weder die Verkehrssicherheit noch der Naturschutz beeinträchtigt. Auf kleineren Gewässern im Kanton Zürich bleibt das Kitesurfen aus Gründen des Wasser- und Zugvogelschutzes aber auch zukünftig verboten. So etwa auf dem Greifen- und Pfäffikersee sowie auf anderen kleinen Gewässern wie dem Türler- und dem Katzensee sowie dem Rhein. Diese sind ohnehin für das Kitesurfen nicht geeignet.

Die Sicherheitsdirektion hat kantonale Stellen, Seegemeinden, Schifffahrtsunternehmen sowie betroffene Verbände und Vereine zur Vernehmlassung eingeladen. Weitere Interessierte können sich ebenfalls zum Entwurf der Umsetzung äussern.

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