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"Hotel Suff" senkt Gebühren

13. September 2013

Mitte August hat der Statthalter aufgrund einer Beschwerde festgestellt, dass die Gebühren für den Aufenthalt in der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) zu hoch seien. Der Stadtrat akzeptiert diesen Entscheid. Der Vorsteher des Polizeidepartements erlässt neue Gebühren.

Mit seinem Entscheid vom 16. August 2013 hat der Statthalter zwar eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren für den Aufenthalt in der ZAS und die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips festgestellt. Gleichzeitig hat er festgehalten, dass die bisher erhobenen Gebühren für die Klientinnen und Klienten zu hoch seien und damit das Äquivalenzprinzip nicht eingehalten werde. Er fordert deshalb eine Reduktion der Gebühren. Der Stadtrat akzeptiert diesen Entscheid. Der Vorsteher des Polizeidepartements reduziert im Einvernehmen mit dem Stadtrat die bisherigen Gebührenansätze von 600 Franken (bis zu 3 Stunden) und 950 Franken (ab 3 Stunden). Neu gelten folgende Pauschalgebühren:

− Abklärungen bis 1 Stunde: Keine Kostenauflage

− Kurzzeitaufenthalt bis zu 3 Stunden: 450 Franken

− Mittlere Aufenthaltszeit (3 bis 6 Stunden): 520 Franken

− Langzeitaufenthalt über 6 Stunden: 600 Franken

Die Änderung tritt per 17. September 2013 in Kraft und gilt für alle noch nicht rechtskräftigen Verfahren. Rechtskräftig verfügte Gebühren werden nicht angepasst bzw. bereits bezahlte Gebühren nicht rückvergütet. (PD)

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