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Rahmen-GAV für ÖV-Fahrpersonal unter Dach
18. September 2013VBZ einigen sich mit Gewerkschaften.
Nach rund zwei Jahre dauernden Verhandlungen haben sich die Nahverkehrsbetriebe des Kantons Zürich (VBZ, Stadtbus Winterthur, Postauto AG, Forchbahn AG) mit ihren jeweiligen Gewerkschaften (syna, transfair, vpod, SEV, Syndicom) auf einen Rahmen-Gesamtarbeitsvertrag (R-GAV) für das Fahrpersonal geeinigt. In der Stadt Zürich haben sämtliche Entscheidgremien dem Vertrag zugestimmt. Bei den Partnern ist dieser Prozess teilweise noch im Gang. Stadtrat Andres Türler und VBZ-Direktor Guido Schoch haben zusammen mit vpod-Sekretär Stefan Giger die Medien darüber orientiert.
Gleich lange Spiesse für alle Unternehmen
Wenn sämtliche Vertragspartner dem R-GAV zustimmen, gilt er für die grosse Mehrheit des Fahrpersonals im öffentlichen Verkehr des Kantons Zürich. Somit setzt der Vertrag einen Standard für die Anstellungsbedingungen in dieser Branche. Er verschafft allen Unternehmen gleich lange Spiesse, wenn künftig Transportleistungen im Kantonsgebiet ausgeschrieben werden. Dank dem R-GAV ist zudem gewährleistet, dass die hohe Qualität des öffentlichen Verkehrs in Stadt und Kanton Zürich erhalten bleibt. Es sind darin für jeden Betrieb die Eckwerte für das Arbeitsverhältnis im Fahrdienst festgesetzt, namentlich die minimalen Durchschnittslöhne, die maximale Arbeitszeit, die Mindestanforderungen für die Sozialleistungen sowie die Übernahme von Personal, wenn nach einer Ausschreibung eine Linie von einem andern Unternehmen betrieben wird.
Betriebliche Vereinbarung für die VBZ
Die VBZ haben darüber hinaus mit ihren Sozialpartnern eine betriebliche Vereinbarung ausgehandelt, die den Rahmen-GAV für die VBZ konkretisiert. Damit sind Streitigkeiten, die zwischen den Parteien zum Teil über Jahre angedauert haben, einvernehmlich beigelegt. Der Stadtrat hat die beiden Vertragswerke gutgeheissen, nachdem er festgestellt hat, dass sie mit dem städtischen Personalrecht vereinbar sind. Zugestimmt haben auch die Gewerkschaften syna, transfair und vpod. Der Rahmen-GAV wird Anfang 2014 in Kraft treten, sofern ihn alle weiteren Beteiligten rechtsgültig unterzeichnen.
(Stadt Zürich)
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