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Rauchender Grill – für viele Zürcher ein Ärgernis.Bild: iStock

Raucht der Grill, rauchen die Köpfe

Von: Sacha Beuth

04. August 2015

Sommerzeit ist Grillzeit – und in Zürich auch Zeit für nachbarschaftliche ­Streite­reien. Denn wenn der eine im Parterre voller Lust sein Steak brät, bringen die Rauch- und Geruchsemissionen den anderen zur Weissglut.

«Jeden Abend wird meine Wohnung in eine Räucherhöhle verwandelt, weil einer meiner Nachbarn grilliert», enerviert sich «Tagblatt»-Leser Roland K. «Und wenn man sich beschwert, wird man als Spiesser abgekanzelt.» Maya S. geht es ähnlich. «Ich wohne im dritten Stock. Wenn mein Nachbar auf dem Gartensitzplatz seiner Parterrewohnung grilliert, ziehen die Rauchschwaden genau in meine Wohnung. Zudem benutzt er einen Holzkohlegrill, was laut Hausordnung gar nicht erlaubt wäre. Er brät sein Fleisch zu Briketts, was noch mehr Rauch erzeugt und schmeisst gelegentlich auch Fisch auf den Rost, der erbärmlich stinkt.»

Die Erzählungen sind keine Einzelfälle, und sowohl der Zürcher Mieterverband wie der Hauseigentümerverband Schweiz müssen sich immer wieder mit derartigen Vorkommnissen auseinandersetzen. «Das hat ähnliches Konfliktpotenzial wie Lärm», erzählt ­Maggie Haab vom MV Zürich. Grundsätzlich sei das Grillieren im Freien und auf dem Balkon zwar nicht verboten. «Es muss aber auf die benachbarten Mieterinnen und Mieter Rücksicht genommen werden. Rücksichtspflicht und Toleranz sind dabei die Zauberworte.» Thomas Oberle vom HEV Schweiz empfiehlt dazu, geschlossenes Grillgerät zu verwenden und fetthaltige Fleischstücke sowie Fisch in Alufolie einzupacken. Andrea, wohnhaft im Kreis 10, kann dem nur beipflichten. «Mich stören die Grillemissionen nicht. Ich grilliere selber viel, allerdings nur mit Gasgrill, sodass weniger Rauch entsteht.» Leider findet sich aber in der Praxis nicht immer ein Konsens. Als Mieter hat man «bei übermässigen Grillemissionen» gemäss Haab dann die Möglichkeit, an den Vermieter zu gelangen und diese als Mangel an der Mietsache zu rügen.

Ist Verbot zulässig?

Um diesbezügliche Streitereien zu verhindern, sind einige Hauseigentümer dazu übergegangen, das Grillieren beim Haus einzuschränken oder gar ganz zu verbieten. Ob dies grundsätzlich zulässig ist, darüber sind sich Haab und Oberle uneins. Nein, meint Erstere, zumal gerade ein generelles Verbot zu sehr in die persönlichen Freiheiten des ­Mieters eingreift. Ja, meint Letzterer, sofern das Verbot im Reglement der Stockwerkeigentümerschaft oder im Miet­vertrag enthalten ist. Auch kön­ne eine Einschränkung — zum Beispiel Grillieren nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt — bei Mietverhältnissen vorgeschrieben werden.

Dem aus dem Kreis 7 stammenden Michael sind diese Unklarheiten ohnehin einerlei: «Wenn ich grillieren will, dann grilliere ich. Wegen des Geschmacks am liebsten mit Holzkohle. Nachbarn, die das stört, sollen erst einmal das ­Geschrei ihrer Kinder, Paarstreitigkeiten oder ihre meinen Garten vollkotenden Katzen in den Griff ­bekommen.»

Was meinen Sie? Sind Grill­gegner intolerante Spiesser oder Grillliebhaber rücksichtslose Nachbarn? Schreiben Sie an: echo@tagblattzuerich.ch

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Leserkommentare

Janko Polanski - http://www.christoph-emmelmann.com/

Vor 8 Jahren 8 Monaten  · 
Noch nicht bewertet.

Janko Polanski - Frau Maya S. überlegen Sie sich ihre Dramaturgie und lesen Sie den vorherige Link!

Vor 8 Jahren 8 Monaten  · 
Noch nicht bewertet.

Janko Polanski - wie das Grillproblem lösen die Polen und Slowaken in Zürich.
https://photos.google.com/album/AF1QipOMHHByhxWmmxfpP-qvryi-Ypt4kL0xjJLONIp0

Vor 8 Jahren 7 Monaten  · 
Noch nicht bewertet.