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Stadt: Kein Anstieg der Sozialhilfezahlen bezüglich Personen aus der Europäischen Union. Bild: PD

Stabile Entwicklung in der Sozialhilfe

04. Juni 2013

Aufgrund einer Änderung im Sozialhilfegesetz ist die Sozialhilfequote 2012 leicht angestiegen, nach altem Recht wäre sie erneut gesunken. Keinen Anstieg zeigen die Sozialhilfezahlen bezüglich Personen aus der Europäischen Union.

Ende 2012 lag die Zahl der Sozialhilfefälle mit einer Auszahlung bei 8717 Fällen, was gegenüber dem Vorjahr (8240) eine leichte Zunahme bedeutet. Auch die Fallzahl insgesamt über das ganze Jahr hinweg stieg mit 13 199 gegenüber dem Vorjahr (12 758) um 3,3 Prozent an. Der Anstieg ergibt sich aus einer Anpassung des kantonalen Sozialhilfegesetzes: Seit Anfang 2012 erhalten sogenannt «vorläufig aufgenommene» Personen im Kanton Zürich nicht mehr Asylfürsorge, sondern Sozialhilfe. Aufgrund dieser Gesetzesänderung stieg auch die Sozialhilfequote von 4,9 Prozent im Jahr 2011 auf 5,1 Prozent im Jahr 2012 an; ohne die Gesetzesänderung wäre sie auf 4,8 Prozent gesunken. Die Fallzahl zum Jahresende hätte 8229, die Fallzahl über das ganze Jahr hinweg 12 650 betragen.

Keine Zunahme zeigen die Sozialhilfezahlen bis anhin bezüglich EU-Bürgerinnen und Bürgern. Von 2008 bis 2012 ist die Sozialhilfequote der EU-Bürgerinnen und Bürger in Zürich sogar von 3,0 auf 2,6 Prozent gesunken. Die Sozialen Dienste beobachten die Entwicklung aber aufmerksam, damit Massnahmen ergriffen werden könnten, falls sich die Situation verändern sollte. Diese müssten aber nicht bei der Sozialhilfe ansetzen, die kaum Spielraum hat und lediglich Melde- und Auskunftspflichten gegenüber dem kantonalen Migrationsamt wahrnimmt.

Das Gegenleistungsprinzip gilt
Erfolgreich hochgehalten wird in der Zürcher Sozialhilfe das Gegenleistungsprinzip, das einen Grundgedanken unseres Sozialwesens ausdrückt: Wer in Not gerät, wird von der Allgemeinheit unterstützt, aber muss auch selber Verantwortung übernehmen und einen Beitrag leisten. Dieses Prinzip liegt nicht nur im öffentlichen Interesse, weil die Allgemeinheit von der Gegenleistung profitiert: Ein Beschäftigungsangebot ist auch eine Integrationschance, auf die Sozialhilfebeziehende einen Anspruch haben. Die Erfahrungen der Sozialen Dienste zeigen, dass das Gegenleistungsprinzip auch gegenüber nicht kooperativen Personen durchgesetzt werden kann.

(Sozialdepartement)

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