News
TV-Gebühren: Erst Auftrag für SRG festlegen
13. August 2024MEDIENPOLITIK Die Ankündigung des Bundesrates, die Serafe-Gebühren per Verordnung stufenweise von 335 auf 300 Franken zu senken, ist für die Aktion Medienfreiheit ein übereilter Schritt. Sie fordert am Montag, erst einmal den Auftrag der SRG zu diskutieren und festzulegen, ehe man die Höhe der Gebühren festlegt.
Wie ein Damoklesschwert schwebt die im August letzten Jahres eingereichte Gebührensenkungsinitiative der SVP über der SRG. Sie sieht vor, die Serafe-Abgaben nahezu zu halbieren, genauer von 335 auf 200 Franken pro Jahr zu senken. Ein Abstimmungsdatum steht zwar noch nicht fest, klar ist aber, dass sich die Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft darüber sorgt, wie sie bei einer allfälligen Annahme ihre Aufgaben weiter erfüllen soll. Um der populären «Halbierungsinitiative» den Wind aus den Segeln zu nehmen, gab Bundesrat Albert Rösti im Juni einen Gegenvorschlag bekannt. Über eine Verordnung sollen die Abgaben stufenweise bis 2029 auf 300 Franken gesenkt werden.
Für die bürgerliche Aktion Medienfreiheit ist die Massnahme übereilt beziehungsweise erfolgt nicht in der richtigen Reihenfolge. «Bevor das Preisschild definiert wird, sollte erst über den Leistungsauftrag diskutiert werden», betonte Manfred Bühler, SVP-Nationalrat und Präsident der Aktion an der Medienkonferenz vom Montag in der Time Lounge im Hauptbahnhof Zürich.
Gleiche Chancen schaffen
Zusammen mit seinen Nationalratskollegen und Medienfreiheit-Vorstandsmitgliedern Gregor Rutz (SVP), Peter Schilliger (FDP) und Philipp Kutter (Die Mitte) forderte er zudem verbesserte, fairere Rahmenbedingungen für private Medien. Diese hätten durch die subventionierte Finanzkraft der SRG in Konkurrenzsituationen oft das Nachsehen, obwohl sie den Auftrag qualitativ ebenso gut ausführen könnten. Zudem bestehe die Gefahr für die Medien- und Meinungsvielfalt, wenn ein Mitbewerber eine dominante Stellung einnehmen würde. «Wir müssen unsere Argumente jetzt auf den Tisch bringen, damit sie in die Debatten im Parlament für den Herbst eingearbeitet werden können.» Dabei gestehen Bühler und seine Vorstandskollegen der SRG durchaus einen gewissen staatlichen Support für den Service public zu. Und machen auch gleich klar, was ihrer Meinung nach darunter zu verstehen ist: «Information, Bildung und Kultur», so Rutz, wohingegen die Unterhaltung nicht dazu gehören würde. Dito gewisse Sportveranstaltungen wie die Fussball-Champions-League, bei der nach Meinung der Aktion Medienfreiheit die SRG bei der Vergabe der Übertragungsrechte ungleich längere Spiesse hat als die Privaten. «Es gilt, mehr Wettbewerb in die Situation zu bringen», so Bühler. «Ein Ausgleich zur Dominanz der SRG könnte auch durch steuerliche Vorteile oder durch Werbeerleichterungen für Private erreicht werden», so Rutz. Aber auch für die SRG hat er ein Zückerchen übrig: «Man könnte das Online-Werbeverbot für die SRG kippen, wobei die SRG dann einen Teil der Erträge an private Medienhäuser zweckgebunden für Agenturdienste oder Nutzungsforschung abgeben müsste.»
Die SRG nimmt gegenüber dem «Tagblatt» nur allgemein zum Vorstoss der Aktion Medienfreiheit Stellung. Dabei zeigt sich, dass bezüglich Leistungsauftrag teilweise andere Vorstellungen herrschen.«Eine formelle Diskussion über die inhaltlichen Leistungen des medialen Service public ist im Rahmen der Erneuerung der SRG- Konzession vorgesehen. Der Auftrag der SRG wird vom Bundesrat in der Konzession konkretisiert und definiert das publizistische Angebot in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Die SRG hat den Auftrag zu informieren, zu bilden, zu unterhalten und Inhalte in hoher Qualität für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten», schreibt die SRG.
Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch
Artikel bewerten
Leserkommentare
Keine Kommentare