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Vorsitzrecht für 1.-Klasse-Passagiere in Bus und Tram. Bild: Clarissa Rohrbach.

Vorsitzrecht für 1.-Klasse-Passagiere (8tung: das war unser Aprilscherz)

30. März 2015

ZVV-Kunden mit 1.-Klasse-Abos haben in den Zürcher Trams ab sofort Anrecht auf einen Sitzplatz. Das könnte zu bösem Blut führen.

Diese Neuerung hat es in sich: Ab heute können Sie in einem Züri-Tram von einem anderen Passagier von Ihrem Sitzplatz verbannt werden, sollten sie nicht über ein 1.-Klasse-Abo des ZVV verfügen. Mit dieser Massnahme vollzieht der Zürcher Verkehrsverbund einen aussergerichtlich erzielten Vergleich. Dies ist einem internen ZVV-Dokument, das dem «Tagblatt» zugespielt worden ist, zu entnehmen.

Hintergrund ist die Klage eines Pendlers aus Männedorf. Er bemängelte, dass sein 1.-Klasse-Abonnement in Trams und Bussen nutzlos sei, da es dort nur eine Einheitsklasse gebe. Stellt sich die Frage, warum der Zürcher Verkehrsverbund ohne Gerichtsverfahren Handlungsbedarf sah. Der Grund dafür liegt in einem Präzedenzfall aus dem EU-Raum. Der Verkehrsverbund der deutschen Stadt Hoyerswerda verlor am 1. 4. 2013 einen ähnlich gela­gerten Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Seither gilt in den Bussen Hoyerswerdas ein Vorsitzrecht für 1.-Klasse-Passagiere. Um zu ihrem Vorsitzrecht zu kommen, müssen sie einen speziellen Ausweis in Kreditkartenformat vorweisen (s. kleines Bild). Weitere Städte in Deutschland und inzwischen auch in Frankreich haben noch für dieses Jahr ähnliche Regelungen angekündigt.

Wie wurde diese Änderung aufgenommen? «Sehr unterschiedlich», lacht Hannes Tumshirn, Sprecher von HO & B (Hoyersverdaer Omnibusse & Bahn). Anfangs habe es Probleme gegeben, «da Manager in Anzug und Krawatte sogar hochbetagte Passagiere von ihren Sitzplätzen vertreiben wollten». Nach einer gross angelegten Sensibilisierungskampagne habe sich dieses Problem aber relativ rasch gelegt. Tumshirn: «Heute akzeptiert der grösste Teil unserer Passagiere diese Neuerung und geht auch verantwortungsbewusst damit um. Und als schöner Nebeneffekt verkaufen wir im Vorjahresvergleich gar neun Prozent mehr 1.-Klasse-Abonnemente.»

Ab heute gilt jetzt also dieselbe Regelung innerhalb des ZVV. Inhaber von 1.-Klasse-Abonnementen können heute zwischen 10 und 11  Uhr unter 044 248 63 74 einen Vorsitzrechtsausweis bestellen. 2.-Klasse-Passagiere, die das Vorsitzrecht verweigern, sollen während einer Übergangsfrist von drei Monaten noch straffrei davonkommen. Eine entsprechende Bussenverordnung steht bereits, muss aber noch vom Verkehrsrat abgesegnet werden.

 

PS:Sind Sie schon Tagblatt-Facebook-Friend??

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Leserkommentare

Peter Lattmann - Wunderbar! Welches Datum haben wir heute? Aber ist echt gut gemacht, so muss der 1.4. sein

Vor 9 Jahren 3 Wochen  · 
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Alexa Krienbuehl - Der Aprilscherz hat mir echt gut gefallen

Vor 9 Jahren 3 Wochen  · 
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Klaus Welker - Super,. Endlich darf ich auch mal wo anderst sitzen als ,, ganz vorne links"

Vor 9 Jahren 3 Wochen  · 
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