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Zürcher Taxis: Darf der Glaube mitfahren?

Von: Ralf Riedel

22. März 2013

Natürlich darf ein Glaube mitfahren, es ist schliesslich nicht verboten an eine 6-tägige Schöpfung des Kosmos, an die Jungfrauengeburt Marias, an einen Himmelsritt eines Propheten, dass der Koran heilig und unveränderlich sei, an die Vorstellung, dass die Erde auf einem Elefanten ruht, usw usw zu glauben.

Nur Auswirkungen auf die Arbeit darf die von der Meinungsfreiheit gedeckte Religionsfreiheit nicht beinhalten! Leider kommen von muslimischer Seite nur Forderungen an unsere Gesellschaft: bitte einen Raum zum täglich Beten, bitte Verständnis bei nachlassender Kraft während des Ramadans, Forderung dass muslimische Kinder nicht zum Schulschwimmen gehen dürfen, dass während des Ramadans doch bitte keine Schulausflüge gelegt werden, dass Mädchen Kopftücher tragen sollen etc .... und wie reagieren unsere Mulitkulti-Gutmenschen? Mit vorauseilendem Gehorsam!

Sie verbieten kurzerhand Schweineprodukte in Schulen, haben sogar Verständnis für Gewalt gegenüber Frauen, Schwulen, leugnen alle undemokratischen Koranverse und biedern sich unter Aufgabe unserer demokratischen Errungenschaften dem Koran an.

Vielleicht sollte man wirklich bei der Verschärfung des Asylgesetzes mit ja stimmen, damit die Fundi-Schwemme aus dem arabischen Frühling - welche sich nach Europa ergiesst - ein wenig Einhalt geboten wird.

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