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Ratgeber

Die Antwort kennt Knigge-Expertin und Image-Fachfrau Susanne Zumbühl von Autentica. Bild: zVg

Wie lange ist man als Gotte / Götti in der Pflicht?

Von: Sacha Beuth

Gotte oder Götti sein ist eine schöne und ehrenvolle Aufgabe. Aber irgendwann ist das Patenkind selbst gross. Gibt es eine Richtlinie, ab welchem Alter die «Pflichten» für Gotte oder Götti entfallen?

Wenn früher beide Eltern minderjähriger Kinder starben, fiel das Sorgerecht für diese automatisch den Taufpaten zu. Heute entscheidet darüber jedoch die Vormundschaftsbehörde (wobei eine von den Eltern verfasste Sorgerechtsverfügung Einfluss auf den Entscheid haben kann). Das bedeutet, es gibt von Anfang an keine eigentlichen «Pflichten» für Gotte oder Götti. Aber natürlich Erwartungen von Seiten der Eltern und der Patenkinder. Solange diese minderjährig sind, sind einerseits Geschenke zu Geburtstag, Weihnachten oder anderen besonderen Feiern wichtig. Bei den Kosten hierfür sollte man es aber nicht übertreiben und bei der Wahl zudem mit den Eltern Rücksprache halten.

Noch wichtiger als die Geschenke ist jedoch, sich als Patin oder Pate mit dem Göttikind abzugeben, mit ihm Zeit zu verbringen. Wenn immer möglich sollte man darum gemeinsam einen Ausflug unternehmen, das Kind über das Wochenende zu sich einladen oder auch mal mit in die Ferien nehmen. So kann eine besondere Bindung entstehen. Und damit kommen wir auch zur eigentlichen Frage zurück. Zwar ist eine Gotte oder ein Götti bei Volljährigkeit des Patenkindes, also wenn dieses 18 wird, von den genannten «Pflichten» entbunden. Aber wenn schon vorher ein gutes Verhältnis herrschte, kann man dieses nun als wunderbare Freundschaft auf Augenhöhe weiterführen – wobei man sich natürlich auch weiterhin beschenken darf.

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