Andri Silberschmidt, Unternehmer und FDP-Nationalrat
«Das Eigentum ist gewährleistet.» Dieser kurze, aber bedeutende Satz steht in Artikel 26 unserer Bundesverfassung. Eigentumsrechte sorgen dafür, dass Menschen in Freiheit leben und ihren eigenen Wohlstand erarbeiten können. Das Recht auf Eigentum beginnt beim Recht auf Selbstbestimmung über seinen Körper und Geist. Darauf basieren weitere Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäusserung oder die Versammlungsfreiheit. Sehr eingeschränkte oder fehlende Eigentumsrechte würden dazu führen, dass es kaum Anreize gibt, einer Arbeit nachzugehen oder Neues zu schaffen.
Eine breit akzeptierte Einschränkung der Eigentumsrechte ist die Besteuerung zur Finanzierung unseres Staatswesens. In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass bei der Besteuerung «insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten» sind (Art. 127). Die Bundesverfassung schützt Eigentum somit vor einer willkürlichen Besteuerung.
Mit ihrer jüngsten Initiative, über die wir am 30. November abstimmen, wollen die Jungsozialisten mit Unterstützung der SP sowie den Grünen dem Eigentum an den Kragen. Mit ihrer Idee einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent ab einem Betrag von 50 Millionen Franken – ohne Ausnahmen und zusätzlich zu allen kantonalen Einkommens-, Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuern – fordern sie die Enteignung von erfolgreichen Unternehmerinnen und Unternehmern. Dabei verkennen die Befürworter der Initiative, dass das Geld, das sie mit exorbitanten 50 Prozent besteuern wollen, nicht unter den Kopfkissen oder auf Bankkonten liegt. Das Geld ist gebunden in den jeweiligen Unternehmen: in Wissen, Maschinen und Gebäuden. Um die 50-Prozent-Erbschaftssteuer überhaupt bezahlen zu können, müssten die Nachkommen das Unternehmen zerschlagen und verkaufen.
Da alle unternehmerisch tätigen Personen in der Schweiz diesem Steuerregime unterstünden, kämen als Käufer nur noch ausländische Investoren infrage. Die Folge: Erfolgreiche Schweizer Unternehmen müssten ohne Not ins Ausland verkauft werden. Ein regelrechter Ausverkauf der Schweiz!
Andri Silberschmidt, Unternehmer
und FDP-Nationalrat