Lärmdisplays hatten in Zürich nicht die gewünschte Wirkung auf Autoposer. Bild: SAG
13.01.2026 16:47
Autoposer bleiben
Die Stadt kann nach einem Entscheid des Uvek keine Lärmradare gegen laute Fahrzeuge einsetzen. Stadträtin Karin Rykart ist darob sehr enttäuscht. Die Polizei unternehme dennoch viel zum Schutz der Anwohnenden. - Von Clarissa Rohrbach
Lärm zu machen, ist ihr Hobby. Sogenannte Autoposer fahren mit Luxusboliden durch die Zürcher Strassen und lassen den Motor aufheulen. An den Hotspots an derFraumünsterstrasse und der Hohlstrasse beklagen sich die Anwohner über den Lärm. Die Stadt kennt das Problem und hat mehrere Versuche unternommen, den Autoposern den Garaus zu machen. So wurden letzten im Juni Lärmdisplays und Lärmradare im Rahmen eines Pilotprojekts getestet. Das Display zeigt ein trauriges Smiley bei übermässigem Lärm und den Schriftzug «zu laut». Doch die Stadt gab bekannt, dass die Anzeige mit dem «Lätsch» keine Wirkung zeige. Anders beim Radar. Dieser ist mit 42 eingebauten Mikrofonen ausgestattet, misst die Lärmemissionen über 82 Dezibel und macht ein Foto von fehlerhaften Fahrern. Laut Behörden funktioniere das Gerät einwandfrei, es erfasse und identifiziere die Fahrer.
Messung wird beeinflusst
Doch beim Einsatz von Lärmradaren sind der Stadt die Hände gebunden, denn es fehlt eine gesetzliche Grundlage, um zu laute Autofahrer zu büssen. Im Dezember veröffentlichte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den «Bericht über Lärmblitzer». Darin hat das Uvek den Einsatz der Geräte geprüft und gibt ihnen aus juristischen und technischen Gründen eine Absage. So beeinflussten Umgebungsgeräusche die Messung des Autolärms. Dazu komme, dass der Fahrzeuglenker im Auto kein Gerät habe, um festzustellen, ob er zu laut fährt. Aus diesen Gründen sei es nicht möglich, bei vermeidbarem Lärm die gleiche Kontrolllogik wie bei der Geschwindigkeit einzusetzen. Statt Radare empfiehlt das Uvek den Einsatz von Lärmdisplays.
Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich, bedauert den Entscheid des Bundes. «Es ist sehr enttäuschend, dass der Bund keine rechtliche Grundlage für Lärmradargeräte schaffen will», sagt die Stadträtin. In Zürich würden sehr viele Anwohnerinnen und Anwohner unter vermeidbarem Motorenlärm leiden. «Wir hätten diese gesetzliche Grundlage gebraucht, damit wir noch gezielter gegen Autoposerinnen und Autoposer vorgehen können» sagt Rykart. Selbstverständlich tue man weiterhin alles, was im rechtlichen Rahmen möglich sei, um die Anwohnenden zu entlasten.
Laut Pascal Siegenthaler, Sprecher der Stadtpolizei, tue diese sehr viel gegen Autoposer. So erlasse man temporäre Fahrverbote, um unnötiges Umherfahren zu unterbinden. Zudem würden regelmässig Kontrollen stattfinden. Letztes Jahr wurden 489 Verzeigungsrapporte wegen technischer Mängel erstellt. Wegen Verursachen von vermeidbarem Lärm waren es 124 Verzeigungen. Letztes Jahr habe man beim Stadthausquai auch Schwellen aufgebaut. «Anhand der Rückmeldungen kann gesagt werden, dass diese eine beruhigende Wirkung erzielen», so Siegenthaler. Ob weitere folgen, sei noch in Planung. Auch ob die Lärmdisplays wieder eingesetzt werden, ist noch offen.
Gesetz gefordert
Laut Felix Stocker, Präsident des Quartiervereins Zürich 1 rechts der Limmat, bleibt das Problem trotz Massnahmen bestehen. «Jetzt im Winter ist es zwar etwas ruhiger als im Sommer, aber ich glaube nicht, dass ein Display die Autoposer davon abhält, durchzufahren», sagt er. Auch Schwellen würden wenig bringen. Denn der Motorenlärm entstehe ja nicht wegen der Geschwindigkeit, sondern beim Beschleunigen.
SP-Gemeinderat Severin Meier wünscht sich, dass das nationale Parlament eine Grundlage für Lärm-bussen ausarbeitet. «Die Autolobby setzt sich gegen den Willen der Bevölkerung durch», sagt er. Die Stadtpolizei würde zwar schon hart durchgreifen, doch Lärmradare hätten sich als sinnvoll erwiesen. «Die Geräte sind technisch verfügbar, man muss einen Weg finden, diese einzusetzen», sagt Meier.