Strom, etwa fürs Heizen, kostet 2026 für Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher mehr. Dafür kann man bei den Staatssteuern Geld sparen. Symbolbild: AdobeStock
13.01.2026 16:54
Neues Jahr, neue Regeln
Von der Bildung von Elektrizitätsgemeinschaften über niedrigere Staatssteuern bis zur13. AHV-Rente – 2026 bringt eine Reihe neuer Regeln und Gesetze auf Gemeinde-, Kantons- und Bundes-ebene mit sich. Das «Tagblatt der Stadt Zürich» stellt die wichtigsten vor. - Von Sacha Beuth
AHV-Rente
Ab 2026 haben Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine 13. AHV-Rente. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026 und kommt zusätzlich zur regulären Rente. Zugleich erhalten wegen der «AHV-Reform 21» Frauen des Jahrgangs 1962 ihre AHV-Rente neu sechs Monate später, als das früher der Fall gewesen wäre.
Demonstrationsrecht
Eigentlich ist die Umsetzung der «Anti-Chaoten»-Initiative, welche vorsieht, dass Teilnehmer unbewilligter Demonstrationen für in diesem Zusammenhang entstehende Kosten haften, per 1. Januar 2026 formell in Kraft getreten. Doch letzte Woche hat eine Beschwerde beim Bundesgericht, die im Oktober 2025 dagegen eingereicht worden war, aufschiebende Wirkung erhalten. Heisst: Die Kostenüberwälzung kann so lange nicht umgesetzt werden, bis darüber ein Urteil aus Lausanne vorliegt.
Energie und Umwelt
Für Stadtzürcher Haushalte gibt es sowohl schlechte wie auch gute Nachrichten in Sachen Strom. Einerseits hat EWZ für dieses Jahr den Preis von 24,2 Rappen auf 24,8 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Andererseits treten 2026 weitere Teile des neuen nationalen Stromversorgungsgesetzes in Kraft, nach dem neu Quartiere oder Dörfer lokale Elektrizitätsgemeinschaften bilden können, um Strom gemeinsam zu produzieren und zu verbrauchen. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Netz-betreiber Strom aus erneuerbaren Energien, der ins Netz eingespeist wird, zwingend ins Netz aufnehmen und vergüten. Gesetzlich festgelegte Mindestvergütungen sorgen dafür, dass die Entschädigung auch bei sehr tiefen Strompreisen nicht unter ein bestimmtes Niveau fällt. Zudem wurden neue Tarifmodelle eingeführt. Die bisherige Unterscheidung in Hoch- und Niedertarif fällt weg. Neu gibt es stattdessen quartalsweise festgelegte Strompreise, wobei der Strom im Sommer günstiger ist als im Winter.
Finanzen
Der Bund hat die erlaubten Höchstzinsen für Konsumkredite auf 2026 gesenkt. Darunter fallen auch Kredit-karten- und Überziehungskredite. Mit dieser Regel soll verhindert werden, dass sich Menschen wegen teurer Kredite unnötig verschulden.
Gesundheit
Nach Annahme der städtischen Prämienentlastungs-Initiative am 30. November 2025 erhalten Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen künftig Prämienverbilligungen in der Höhe von jährlich 60 Millionen Franken ausbezahlt, um so die Last der steigenden Krankenkassenprämien abzufedern. Schweizweit gilt zudem, dass Versicherte für bestimmte Impfungen keine Franchise mehr bezahlen. Dazu gehören wichtige Standard-impfungen wie jene gegen Diphtherie oder Tetanus. Wer sich impfen lässt, erhält diese Leistungen direkt über die Krankenkasse vergütet, auch wenn die Franchise noch nicht ausgeschöpft ist.
Lebensmittelrecht
Für 2026 hat der Bund mehrere Höchstwerte für Pestizidrückstände in Lebensmitteln gesenkt oder sie an die Vorgaben der Europäischen Union angeglichen, um die Belastung für Konsumentinnen und Konsumenten zu reduzieren. Auch wurden neue Grenzwerte für Kontaminationen festgelegt, etwa für Stoffe, die bei der Verarbeitung oder der Lagerung von Lebensmitteln entstehen können.
Sicherheit und Justiz
Ab 2026 gilt Nachstellung (Stalking) in der Schweiz als eigener Straftatbestand. Wer eine Person wiederholt verfolgt, überwacht oder belästigt, macht sich auf diese Weise strafbar – auch ohne Drohungen oder Gewaltanwendung. Stalking kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Steuern
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich müssen im neuen Jahr weniger (Staats-)Steuern zahlen. Der Kantonsrat beschloss für 2026 eine Steuerfuss-senkung von 3 Prozentpunkten, von 98 auf 95 Prozent. Ausserdem gleicht der Kanton die kalte Progression aus und passt die Steuertarife und Abzüge an die aufgelaufene Teuerung an. Diese beträgt 1,3 Prozent. Aus diesem Grund steigt beispielsweise der Kinderabzug von 9300 auf 9400 Franken.
Verkehr
Am 1. Januar ist der Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Gemeinden eine separate Busspur bauen müssen, wenn die öffentliche Verkehrsmittel wegen Tempo-30-Zonen den Fahrplan nicht ein-halten können. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, müsste die Stadt für zusätzliche Verbindungen aufkommen oder den Verkehrsverbund für den stockenden ÖV entschädigen. Die Stadt Zürich reichte zwar Beschwerde beim Bundesgericht gegen diese Regelung ein. Weil das Bundesgericht der Beschwerde jedoch keine aufschiebende Wirkung erteilte, ist der Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» bis zu einem Urteil aus Lausanne in Kraft.
Seit Anfang Jahr ist der breitere Einsatz automatisierter Fahrassistenzsysteme auf Autobahnen(!) erlaubt, sofern das System zuvor genehmigt wurde. Das System dürfte dann autonom das Fahrzeug lenken, beschleunigen oder bremsen. Der Fahrer ist jedoch verpflichtet, jederzeit wieder zu übernehmen, wenn das System dazu auffordert. Allerdings hat bislang kein Hersteller eine entsprechende Genehmigung für ein solches System erhalten.
Die Stadt Zürich führt 2026 schrittweise neue Parkgebühren ein. Ab 31. Januar müssen beispielsweise Taxifahrer eine Taxistandplatzbewilligung bei der Dienstabteilung Verkehr beantragen, die 480 Franken pro Jahr kostet. Die Einführung der erweiterten Gewerbebewilligung und die neuen Regeln für Trottoir-Parkieren verzögern sich wegen rechtlicher Schritte.
Zivilschutz
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine verlängerte Zivilschutzpflicht. Wehrpflichtige Männer müssen den Zivilschutz neu bis zum 40. Lebensjahr leisten statt wie bisher nur bis 36. Mit dieser Änderung reagiert der Bund auf den Personalmangel im Zivilschutz und gewährleistet, dass bei besonderen Ereignissen wie Naturkatastrophen genügend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen.