Neue Front im Zürcher Plakatstreit
Im Kampf gegen Reklame auf öffentlichem Grund wird ein neues Argument in den Ring geworfen: die Gefährdung der Verkehrssicherheit. - Von Jan Strobel
Ein beanstandetes Beispiel: Die Plakatsäule an der Badenerstrasse 414 in Zürich-Aussersihl. Bild: Screenshot Google Street View
Im Kampf gegen Reklame auf öffentlichem Grund wird ein neues Argument in den Ring geworfen: die Gefährdung der Verkehrssicherheit. - Von Jan Strobel
Die Plakatwerbung steht in der Stadt Zürich unter Druck, spätestens, seit im März 2025 eine Mehrheit im links-grün dominierten Gemeinderat einem Vorstoss der AL zustimmte, der ein Verbot von Werbung auf öffentlichem Grund forderte. Erlaubt soll nur noch politische und nichtkommerzielle Werbung sein. Werbung bringe «zahlreiche negative gesellschaftliche Folgen» mit sich, argumentierte die AL-Fraktion. «Insbesondere heizt sie die Konsumkultur an, und damit einhergehend auch den Ressourcenverbrauch und somit die fortschreitende Umweltzerstörung.» Die Gegner eines weitgehenden Plakatverbots gingen auf die Barrikaden und lancierten die Petition «Zürich soll leuchten». Im letzten September wurde sie mit 2000 Unterschriften dem Gemeinderatspräsidenten überreicht. Angestossen hatte sie Journalist und Verleger Matthias Ackeret, zusammen mit Unterstützenden aus der bürgerlichen Politik und der Werbebranche.
Der Stadtrat muss gegen seinen Willen eine neue Verordnung zur Plakatwerbung ausarbeiten. Gefordert wird auch ein grundsätzlicher Verzicht auf Reklamebildschirme und Reklamen mit dynamischem Inhalt.
Nun haben AL und SP im Stadtparlament eine weitere potenzielle Gefahr von Werbung auf öffentlichem Grund ausgemacht: die Gefährdung der Verkehrssicherheit. Das geht aus einem Vorstoss von AL-Gemeinderat Michael Schmid und SP-Gemeinderätin Anna Graff hervor. In der Stadt gebe es Reklamen «in grosser Zahl», welche den Bestimmungen zur Verkehrssicherheit widersprechen. Als Beispiel werden Werbetafeln etwa vor dem Bahnhof Wiedikon, beim Letzigrund oder am Albisriederplatz aufgeführt.
Michael Schmid und Anna Graff berufen sich dabei unter anderem auf das Strassenverkehrsgesetz. «Im Bereich der für Motorfahrzeuge oder Fahrräder offenen Strassen» untersagt das Gesetz Reklamen, die zu «Verwechslung mit Signalen oder Markierungen Anlass geben» oder zu stark ablenken. Herangezogen werden im Vorstoss auch die städtischen Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen auf öffentlichem Grund. Auch hier wird festgeschrieben, dass Reklameanlagen kein Sicherheitsrisiko, keine Verkehrsgefährdung und kein Verkehrshindernis bilden dürfen. Auch die Schweizerische Vereinigung der Mobilitäts- und Verkehrsfachleute (SVI) beschäftigte sich bereits 2016 mit dem Thema. Besonders dynamische Werbung zum Beispiel auf digitalen Bildschirmen oder als sogenannte «Wechselplakate» würde Verkehrsteilnehmer ablenken und damit die Sicherheit gefährden, so die SVI.
Der Vorstoss verlangt vom Stadtrat eine Antwort unter anderem darauf, ob es bei einer Bewilligung für Reklame im Strassenraum eine «systematische Prüfung ihrer Rechtmässigkeit» gebe. Zudem wird gefordert, die bestehende Bewilligungspraxis «strenger an die gesetzlichen Vorgaben» anzupassen.
Ich hoffe, die werden dann mal abgebaut. An jeder Ecke stehen die Dinger rum. Ich will doch nicht ständig Werbung sehen, wenn ich rumkurve. Das nervt nur.
Justine Kays antworten
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