Stadträtin Céline Widmer. Foto: Goran Basic.
Im Juni 2023 hat die Stadtzürcher Stimmbevölkerung einem Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde mit deutlichem Mehr zugestimmt. Jemand, der beispielsweise in der Reinigungsbranche arbeitet und aktuell den GAV-Mindestlohn von 21.40 Franken pro Stunde erhält, könnte nach Einführung des Mindestlohns also 2.50 Franken pro Stunde mehr verdienen. Das sind mehrere hundert Franken pro Monat. Was viel Geld ist – gerade für diejenigen, die in einer Tieflohnbranche wie der Gastronomie, dem Gartenbau oder im Gebäudeunterhalt arbeiten. Ein Rekurs hat die Umsetzung des Volksentscheids bereits um zwei Jahre verzögert. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie ihren Lebensunterhalt in der teuren Stadt Zürich bis heute mit Tieflöhnen bestreiten müssen und oft kaum über die Runden kommen. Vor kurzem hat das Bundesgericht nun entschieden, dass die per Volksabstimmung beschlossenen Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur gültig sind. Doch trotz dieses positiven Entscheids ist der Mindestlohn erneut unter Druck. Diesmal durch das nationale Parlament.
Es hat in der Sommersession entschieden, dass tiefere Mindestlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen Vorrang haben sollen vor höheren städtischen und kantonalen Mindestlöhnen. Zurzeit werden Unterschriften für
das Referendum gesammelt.
Teile des Parlaments in Bern mögen der Reinigungskraft die Lohnerhöhung um 2.50 Franken pro Stunde also nicht gönnen. Und auch Menschen, die in der grössten Hitze Grünflächen pflegen oder in Restaurants für sauberes Geschirr sorgen, sollen auf ihren Tieflöhnen sitzen bleiben.
Die Menschen, die in unserer Stadt zu Tieflöhnen arbeiten, haben lange gewartet. Jetzt wollen wir den Volksentscheid so rasch wie möglich umsetzen. Damit die betroffenen Zürcher*innen endlich vom demokratisch beschlossenen Mindestlohn profitieren können.
Stadträtin Céline Widmer,
Sozialdepartement