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Der Affe ist kein Mensch

Von: Sacha Beuth

29. September 2020

Im Lärm um den Urnengang vom Wochenende mit seinen vielen Vorlagen ging ein Urteil des Bundesgerichts über eine Initiative aus dem Kanton Basel-Stadt fast völlig unter, obwohl diese zum Präzedenzfall für andere Kantone werden könnte. Die Lausanner Richter erklärten die «Volksinitiative zur Einführung von Grundrechten für Primaten» für rechtsgültig. Somit darf die Basler Bevölkerung demnächst bestimmen, ob Gorillas, Schimpansen und Co. «ein verfassungsmässiges Recht auf Leben und auf geistige und körperliche Unversehrtheit» erhalten. Hauptziel der Initianten ist dabei, Tierversuche an Primaten zu verbieten.

Wer nicht ein Tierhasser ist, wird da kaum dagegen sein. Doch so einfach ist es nicht. Es stellen sich da nämlich ein paar ganz diffizile und unangenehme Fragen: Etwa, ob bei Konflikten mit diesem Recht das des Menschen oder das des Affen Vorrang hat. Ob Primaten, von denen viele in der Natur von der Ausrottung bedroht sind, weiter in Zoos gehalten und gezüchtet werden dürfen. Und ob ein menschlicher Anwalt überhaupt weiss, welche Interessen sein tierischer Mandant hat, so dass er diese vertreten kann. Affen sind nun mal keine Menschen. Sie bestmöglich zu schützen (bevorzugt in ihrem natürlichen Lebensraum), ist richtig, sie juristisch dem Menschen gleichzusetzen, nicht.

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