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Fairness, nicht Neid

Von: Sacha Beuth

07. März 2023

Wenn man gegen eine Lohnerhöhung schreibt, die man nicht selbst erhält, sondern die andere bekommen sollen, dann trägt dies automatisch den Geschmack der Missgunst mit sich. So auch bei der Frage, ob ein Teuerungsausgleich von 3,2 Prozent – wie es der Ständerat kürzlich vorgeschlagen hat – bei den Mitgliedern von National- und Ständerat angebracht ist.

Die Antwort ist für mich trotzdem klar: Nein, er ist absolut nicht angebracht. Einerseits, weil bei einer durchschnittlichen Aufwandentschädigung von 132 500 Franken (Nationalrat) beziehungsweise 142 500 Franken (Ständerat) ein Zustupf von 353 bis 380 Franken pro Monat für einen Teilzeitjob für den Empfänger nicht wirklich essentiell sein kann. Andererseits, weil die beiden Kammern unter teilweise fadenscheinigen Begründungen (zu kompliziert, nicht alle Rentner sind arm) den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Bezüger – 5 bis 12 Franken zusätzlich pro Monat – abgelehnt haben. Und zwar sowohl diejenigen, die vorgeben, dass ihnen die sozial Schwachen am Herzen liegen, wie jene, die vehement die Staatsausgaben kürzen wollen.

Es geht also nicht um Neid, sondern um Fairness. Und darum, dass auch Parlamentarier die wirtschaftliche Baisse mittragen und nicht nur die Rentnerinnen und Rentner. 

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