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Sacha Beuth, Redaktor

Freie Wahl für Polizisten

12. Dezember 2017

Fachleute des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte haben kürzlich bemängelt, dass nur 20 Prozent der Angehörigen der Stadtpolizei Zürich auch in Zürich wohnten. Die Experten befürchten, dass dadurch das Verständnis des Korps für urbane Probleme fehlen bzw. verloren gehen würde. Ein Vorwurf, der einer genaueren Betrachtung nicht standhält. Wer sollte die lokalen Befindlichkeiten besser kennen als Polizisten, die in Zürich täglich 8,5 Stunden und mehr (und bei Tag und bei Nacht) im Einsatz sind? Und das in diesem Zusammenhang gerne erwähnte Beispiel des Racial Profiling ändert sich auch nicht, wenn danach handelnde Polizisten in die Stadt ziehen (Wieso auch?).

Es gibt vielmehr einige gute Gründe, warum es die Mehrheit der Stapo- Angehörigen vorzieht, ausserhalb Zürichs zu wohnen. Sie können dort Normalbürger sein und werden nicht ständig als Polizist wahrgenommen (und so auch weniger angepöbelt). Durch die räumliche Trennung reduziert sich zudem die Möglichkeit der Befangenheit bei Straftaten von Bekannten sowie die Gefahr von Racheakten für die eigene Person und die Familienangehörigen. Und zu guter Letzt wäre es schlicht ein unstatthafter Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Staatsdiener. Darum sollen Polizisten bezüglich ihres Wohnorts auch weiterhin die freie Wahl haben.

Was ist Ihre Meinung? Schreiben Sie uns: www.echo@tagblattzuerich.ch

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