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Sacha Beuth, Redaktor

Meinungsfreiheit und Social Media

Von: Sacha Beuth

27. Juni 2017

Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Merkmale einer demokratischen Gesellschaft. Allerdings sind damit auch ein paar Regeln verbunden. Wer seine Meinung kundtut, sollte niemanden wegen seiner Hautfarbe, Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder schlicht als Person diffamieren. Und auch nicht in irgendeiner Form zu Gewalt aufrufen. So weit, so verständlich und auch so richtig.

Leider lassen sich gewisse Aussagen nicht immer klar zuordnen. So ist etwa nicht jeder, der sich gegen das Schächten einsetzt, ein Antisemit. Und nicht jeder, der Witze über «warme Brüder» macht, ein Schwulenhasser. Besonders heikel wird es, wenn bereits – wie kürzlich geschehen – Personen juristisch belangt werden, weil sie auf Facebook beleidigende und verleumderische Beiträge gelikt haben. Wohlgemerkt: gelikt, nicht selbst geschrieben. Ist da die Meinungsfreiheit noch gewährleistet? Zumal ohne Rückfrage nicht klar ist, ob der Liker mit dem Text wörtlich einverstanden ist oder nur die Stossrichtung gut findet. Spinnt man diese Rechtsprechung weiter, kann man sich auch die Frage stellen, ob nun nicht ebenso alle Wähler eines Politikers für dessen Handlungen und Aussagen belangt werden müssten . . . ?

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