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Rigoros strafen!

Von: Sacha Beuth

23. Februar 2021

Innerhalb der letzten zwei Wochen haben sich in der Schweiz gleich zwei Laserpointer-Attacken ereignet. Die erste traf einen VBZ-Tramchauffeur, die zweite einen Helipiloten der Armee. In beiden Fällen kam es glücklicherweise nicht zu Unfällen. Es hätte aber auch anders ausgehen können. Chauffeur und Pilot hätten etwa schwerwiegende Augenverletzungen davontragen und bis an ihr Lebensende blind sein können. Beide hätten mit ihrem Fahr- bzw. Flugzeug verunglücken und dabei sterben können – und mit ihnen ihre Besatzung bzw. ihre Passagiere. Und es hätten im Falle einer Karambolage oder Entgleisung bzw. eines Absturzes noch weitere Personen verletzt oder gar getötet werden können.

Nun soll mir niemand sagen, die Täter hätten diese naheliegenden Möglichkeiten nicht in Betracht gezogen. Darum sind hier auch Aus- drücke wie «Jugendstreich» oder «Kavaliersdelikt» fehl am Platz. Viel- mehr handelt es sich um schwere Straftaten, die hart bestraft gehören. Leider scheint dies aber erst möglich zu sein, wenn etwas passiert. Gemäss der Aussage eines Rechtsanwalts in «20 Minuten» kann das Strafmass bei der Verwendung eines Laserpointers «bei Körperverletzung oder Tötung bis zu zehn Jahre Gefängnis» betragen. Zu Körperverletzung und Tötung soll es aber gar nicht erst kommen. Darum muss das Strafmass schon allein für die Tat so hoch sein, dass es eine abschreckende Wirkung erzielt – und es muss rigoros umgesetzt werden.

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