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So nicht, BAG!

Von: Sacha Beuth

09. August 2022

In der Schweiz sind Behörden grundsätzlich dem Volk Rechenschaft für ihr Tun, insbesondere für ihre Ausgaben, schuldig. Zumindest in der Theorie. In der Praxis ist es dann gelegentlich mit der Offenheit bzw. Offenlegung nicht so weit her. Ein passendes Beispiel dazu lieferte kürzlich das Bundesamt für Gesundheit BAG. Dieses hatte sich lange geweigert, die Corona-Impfstoffverträge, welche es mit den Pharmafirmen abgeschlossen hatte, zu veröffentlichen. Erst auf Interventions eines Solothurner SVP-Kantonsrats beim Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten sah es sich nun zu einer Pseudo-­Publikation gezwungen. Pseudo deshalb, weil – in Absprache mit den Pharmafirmen – die wirklich relevanten Angaben wie der Preis pro Impfstoff, die Haftungsbedingungen oder wann wie viele Dosen wohin geliefert wurden, geschwärzt wurden. Angeblich wäre man sonst vertragsbrüchig geworden und die weitere Impfstoffbeschaffung wäre damit in Gefahr geraten.

Was aber ist mit dem «Vertrag», den das BAG mit dem Volk hat? Erkennt man bei der Gesundheitsbehörde nicht, dass dies einen weiteren (Stichwort Schutzmasken) Vertrauensverlust nach sich ziehen wird? So geht es jedenfalls nicht, BAG. Bitte nochmals über die Bücher und die geforderten Angaben offenlegen. Die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz haben ein Recht darauf.

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