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Gut zu wissen

Der Rennweg vor dem «historischen Kompromiss». Inzwischen sind viele dieser oberirdischen Parkplätze zugunsten unterirdischer aufgehoben worden. Bild: PD

Der Parkplatzkompromiss

Von: Sacha Beuth

13. August 2013

Die 1996 getroffene Einigung ist ein Erfolg – sorgt aber trotzdem immer wieder für Ärger.

Jahrelang stritt man sich im Gemeinderat um die Zahl der öffentlichen Parkplätze in der Stadt. Dem links-grünen Lager hatte es zu viel, dem bürgerlichen zu wenig. Doch 1996 konnte endlich mit dem «historischen Kompromiss» eine Einigung erzielt werden. Der Beschluss besteht im Kern darin «die Innenstadt für Fussgänger(innen) attraktiver zu gestalten, indem oberirdische Parkplätze in unterirdische Anlagen verschoben werden, ohne aber die Gesamtzahl der öffentlich zugänglichen Parkplätze anzutasten», wie das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement auf seiner Website schreibt. Unter den Kompromiss fallen ausschliesslich Parkplätze, die sich einerseits in der City (Kreis 1) oder in City-nahen Gebieten (angrenzende, von der Verwaltung festgelegte statistische Zonen) befinden und die «besucher- und kundenorientiert» sind. Bei Letzteren sind etwa Abstellplätze mit maximal drei Stunden Parkdauer sowie Abstellplätze in öffentlich zugänglichen Parkhäusern gemeint. Als Ausgangswert für die Parkplatzzahl wurde der Stand von 1990 definiert. Damals waren es 7622, heute sind es mit 7698 minim mehr.

Ziel erreicht, könnte man also sagen. Ärger gibt es trotzdem immer wieder. Sei es, weil Parkplätze, die temporär wegen Bauarbeiten nicht zugänglich sind, nicht auch temporär ersetzt werden. Oder weil öffentliche Parkplätze wie kürzlich die 44 im Seefeld, für einen Veloweg gestrichen werden, da sie wegen der längeren Parkdauer nicht unter den Kompromiss fallen. Gegenwärtig gibt es in der City und in City-nahen Gebieten noch rund 90 dieser Parkplätze. Die Gefahr, dass einer oder mehrere aufgehoben werden, besteht dann, wenn Arbeiten anstehen oder übergeordnete Interessen (z. B. Richtplananliegen) berücksichtigt werden müssen. Der Polizeivorsteher verfügt dann die Reduktion, welche wiederum vom Gesamtstadtrat gutgeheissen werden muss. Gegen diese Verfügung kann Einsprache erhoben werden. Es dürfte also auch in Zukunft zu Streitereien um Parkplätze kommen.

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