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Gut zu wissen

Stilvoller Tanz im 18. Jahrhundert: In Zürich war das verpönt. Bild: PD

Tanzen? Nicht in Zürich

Von: Jan Strobel

27. Juni 2013

Über Jahrhunderte war Tanzen in Zürich strikt verboten. Es drohten harte Strafen oder gar der Kerker.

Wenn es in Zürich eine Aussage gibt, mit der man sich erbitterte Feinde macht, dann ist es der Vorwurf, die Stadt sei «langweilig» oder gar «spiessig». Immerhin feiert sich Zürich gern selbst als progressive Partystadt, in der die Nacht nicht zum Schlafen, sondern zum Tanzen da ist. Das Angebot ist ja tatsächlich berauschend. Zwischen Hip Hop und Tango findet sich fast alles.

Doch der Tanz, er hatte gerade in Zürich über Jahrhunderte hinweg einen schweren Stand, und das ist eigentlich noch milde ausgedrückt. Tanzen stand auf dem Index, es war als sittenwidrig verboten und aus dem öffentlichen Leben verbannt. Spassbefreit mussten die Zürcher Hochzeitsfeste, Umzüge oder die Fasnacht nüchtern abspulen. Denn die rhytmische Körperbewegung zur Musik war schliesslich eine ernste Gefahr, eine Sünde.

Besonders hart griffen die Stadtoberen während der Reformation durch. Erlaubt war nur noch der Hochzeitstanz oder «das Vergnügen an den beiden Fasnachten». Allerdings: Wenn die Spielleute sahen, dass die Tanzlust überbordete, mussten sie die Musik sofort abbrechen. Sonst drohte ihnen Haft im Wellenbergturm. Am Neujahr oder am Berchtelistag herrschte ab 1527 ein striktes Tanz- und Musikverbot.

Wer die Vorschrift missachtete, wurde gebüsst. Für tanzende «Knäbli und Töchterli» hafteten die Eltern. Mit den Jahren war dann aber auch an Hochzeiten und an der Fasnacht Schluss mit lustig. 1680 musste ein tanzender Bräutigam 25 Pfund Busse zahlen, jede weitere tanzende Person zwei Pfund. Das Tanzen musste in Zürich im Verborgenen stattfinden, heute würde man sagen an «illegalen Partys».

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