mobile Navigation

Interview

Viele zerbrechen sich über der Steuererklärung den Kopf. Bild: iStock

«Unehrlichkeit fliegt auf: Die Steuerfahnder sind gut»

Von: Clarissa Rohrbach

16. Februar 2016

Kaum jemand füllt die Steuererklärung gerne aus. Experte Fredy Hämmerli hilft, den Durchblickzu behalten und so viel wie möglich zu sparen.

Herr Hämmerli, den meisten bereitet die Steuererklärung Kopfweh. Was meinen Sie: Selber ausfüllen oder doch einem Steuerberater abschieben?
Jeder normal intelligente Mensch kann die Steuererklärung selber ausfüllen. Für diejenigen, die Immobilien und viele Wertschriften besitzen, lohnt es sich, einmalig einen Steuerberater hinzuzuziehen. Danach dient seine Steuererklärung als Vorlage.

Viele wissen nicht, dass sie ihre Berufskosten vom Einkommen abziehen können. Was steht ihnen zu?
Es ist tatsächlich auffällig, wie viele Abzüge nicht gemacht werden. Dabei hat jeder das Recht auf einen Pauschalabzug für Berufskosten von minimal 2000 bis maximal 4000 Franken. Dazu darf man die Ausgaben fürs Pendeln, im ÖV oder im Auto, abziehen. Schliesslich zählt auch die auswärtige Verpflegung als arbeits­bedingte Auslage. 15 Franken pro Tag dürfen abgezogen werden, ausser der Angestellte isst in der Kantine, dann ist es die Hälfte. Viele vergessen auch die persönlichen Abzüge, wie zum Beispiel derjenige für Alleinerziehende. Zum Glück erinnert jetzt die PC-Steuererklärung an die Abzüge.

Auch wer die beruflichen Unkosten nicht hatte, darf sie abziehen. Wieso?
Die Pauschalen sind Erfahrungswerte. Jeder hat irgendwelche Kosten im Berufsleben. Für das Steueramt wäre es zu viel Aufwand, zu prüfen, welche Ausgaben nun privat oder beruflich waren.

Welcher Abzug wird besonders oft weggelassen?
Die Schuldzinsen bei einem Kleinkredit oder Darlehen. Das liegt aber auch daran, dass sich viele Leute dafür schämen, dass sie Schulden haben.

Selbstständige sind bekannt dafür, private Essen als Berufsauslage anzugeben. Darf man das?
Selbstständige müssen Buchhaltung führen und Berufliches und Privates auseinanderhalten. Auf jeder Quittung sollte stehen, wen man getroffen hat und wieso. Und doch gibt es einen Graubereich, etwa wenn man mit einem Geschäftspartner auch befreundet ist. Zieht einer aber Privates ab, ist das Steuerhinterziehung.

Kommen wir zum Vermögen. Was ist der Vorteil von Aktien?
Solche Anlagen sind sehr risikoreich. Ich rate, höchstens ein Drittel des Vermögens in Aktien zu investieren. Vorteilhaft ist allerdings, dass nur die Dividenden als Ertrag berechnet werden, ein allfälliger Kapitalgewinn bleibt steuerfrei.

In Zürich sind die Steuern für kleine Vermögen sehr tief.
Ja, bis zu 155 000 Franken für Verheiratete und 78 000 für Alleinstehende sind sogar steuerfrei. Aber Achtung: Zum Vermögen gehören auch das Auto, Sammlerkunst oder wertvoller Schmuck.

Bringt es Vorteile, sein Geld in die Altersvorsorge zu investieren?
Absolut. Das sollte jeder machen, der es sich leisten kann. Angestellte mit Pensionskasse dürfen bis zu 6768 Franken in die 3. Säule einzahlen. Dieses Geld kann man vom Einkommen abziehen, es wird gut verzinst und vermehrt sich steuerfrei. Auch freiwillige Nachzahlungen in die Pensionskasse darf man abziehen.

Ist es steuertechnisch sinnvoller, bei seiner Pensionierung eine Rente zu beziehen oder sich das ganze Kapital auszahlen zu lassen?
Die Rente wird zu hundert Prozent als Einkommen besteuert. Bei einem Kapitalbezug hingegen ist der Tarif niedriger. Das soll die Leute dazu motivieren, selbstständig fürs Alter zu sparen. Allerdings genügt das Kapital meistens nur bis etwa 85. Wer damit rechnet, älter zu werden, sollte seine Vorsorge splitten, damit es auch noch Rente gibt.

Wieso müssen Hauseigentümer dafür zahlen, dass sie in ihrem eigenen Haus wohnen?
Der Eigenmietwert ist heiss umstritten. Die Idee dahinter: Miete zählt zur Lebenshaltung und kann nicht von den Steuern abgezogen werden. Daher muss ein Eigentümer so viel abgeben, wie wenn er Mieter wäre. Das wird aber wieder vom Abzug für die Hypothekarzinsen und dem Gebäudeunterhalt ausgeglichen. Der ist ziemlich grosszügig berechnet.

Haben Sie Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung?
Es hilft, alle Dokumente beisammenzuhaben. Am besten, man sammelt sie während des Jahres in einem Order. Dann würde ich sie in Einkommen, Wertschriften, Abzüge und Schulden einteilen. Ach ja und: Unbedingt zuerst mit dem Bleistift ausfüllen!

Was passiert, wenn man die Steuererklärung nicht abgibt?
Das ist leider bei rund fünf Prozent der Steuerpflichtigen der Fall. Dann wird man eingeschätzt, und das kommt viel teurer.

Wie gefährlich ist Schummeln?
Bei Steuerhinterziehung muss man nachzahlen und bekommt eine Strafe. Bei Steuerbetrug – wie etwa Belege fälschen – gibt es sogar Gefängnis. Unehrlichkeit fliegt fast immer auf, die Steuerfahnder sind gut. Daher: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist. Aber auch nicht mehr.

Fredy Hämmerli ist Wirtschaftsjournalist. Er ist Autor des Ratgebers «So sparen Sie Steuern» im K-Tipp-Verlag.

zurück zu Interview

Artikel bewerten

Gefällt mir ·  
3.0 von 5

Leserkommentare

Rhynaldus Drybone - Ziemlich lahme Tipps. Und was redet der noch von mit Bleistift ausfüllen, wenn jeder normal intelligente Mensch die Steuererklärung online ausfüllt?

Vor 8 Jahren 1 Monat  · 
Noch nicht bewertet.

ANTON KEHL - RENTEN WERDEN NICHT ZU 100% SONDERN ZU 80% ALS EINKOMMEN VERSTEUERT.

Vor 8 Jahren 1 Monat  · 
Noch nicht bewertet.

Rhynaldus Drybone - Das stimmt so überhaupt nicht. Es kommt drauf an, ab wann Ihre Rente zu laufen begonnen hat.

Vor 8 Jahren 1 Monat  · 
Noch nicht bewertet.