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Anpassung der Strichzone gilt ab 1. Oktober 2015
10. Juli 2015Kürzere Zeiten der Strassenprostitution im Niederdorf
Der Stadtratsbeschluss über kürzere Zeiten der Strassenprostitution im Niederdorf gilt ab 1. Oktober 2015. Der Stadtrat hatte die Anpassung der Strichzone zwar bereits auf September 2013 in Kraft gesetzt, weil aber Betroffene dagegen rekurrierten, musste erst der Entscheid des Bundesgerichtes abgewartet werden.
Am 13. März 2013 hatte der Stadtrat Zürich beschlossen (STRB Nr. 203/2013), die Strassenprostitution im Gebiet Niederdorf auf die Zeit von 22.00 bis 2.00 Uhr zu beschränken. Die Fensterprostitution an der Häringstrasse sollte von 19.00 bis 5.00 Uhr gestattet sein, sofern die dazugehörigen Räume zur sexgewerblichen Nutzung bewilligt wurden. Der Stadtrat hatte die Anpassung der Strichzone per 1. September 2013 in Kraft gesetzt. Weil dagegen rekurriert wurde, konnte dieser Beschluss allerdings bis jetzt nicht umgesetzt werden. Nun hat das Bundesgericht entschieden und die neue Regelung gilt ab dem 1. Oktober dieses Jahres.
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