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Werden nach wenigen Stunden entsorgt: Unverkaufte Sandwiches der BP-Tankstelle Seebahnstrasse (nachgestellte Szene). Bild: SAG

Beste Sandwiches für die Mülltonne

Von: Sacha Beuth

01. März 2022

Food Waste In der BP-Tankstelle an der Seebahnstrasse landen unverkaufte Sandwiches schon nach wenigen Stunden im Abfall. Gesetzliche Vorschriften erschweren die Abgabe der belegten Brötchen an Institutionen für Bedürftige.

«Tagblatt»-Leserin Verena Weidmann schätzt die BP-Tankstelle an der Seebahnstrassse. Einerseits um Kleinigkeiten einzukaufen, andererseits um einen Schwatz mit den Angestellten zu halten, wenn es deren Zeit zulässt. Dabei kam man vor ein paar Wochen auch auf das Thema Nachhaltigkeit zu sprechen und dabei erfuhr Weidmann ein bemerkenswertes Internum. «Eine der angestellten Personen erzählte mir, dass sie die Anordnung haben, unverkaufte Sandwiches nach vier Stunden durch neue zu ersetzen und die alten zu entsorgen.» Eine Aussage, die Weidmann nach eigenem Bekunden entsetzt. «Da gibt es in Zürich Menschen, die nicht genug zu essen haben und unsere Politiker reden dauernd von Nachhaltigkeit und dann lässt man so etwas zu.»

Für eine Stellungnahme dazu war der Filialleiter der Tankstelle nicht zu erreichen. Die BP-Pressestelle weist darauf hin, dass man den Anspruch habe, Frische und Qualität zu bieten. Und dies bei schnellem Kundenservice. «Um diesem nachkommen zu können, werden die Sandwiches mehrfach am Tag in bedarfsorientierten Mengen frisch zubereitet.» Zur Vermeidung von Fehlmengen dienten Erfahrungswerte. «Leider kann das individuelle Verhalten von Kunden dennoch nicht zu 100 Prozent vorhergesagt werden, so dass es auch immer mal wieder zu Abweichungen kommen kann.»

Das ist auch anderen Unternehmen aus der Lebensmittelbranche nur zu gut bekannt. Doch warum muss man die unverkauften Produkte gleich wegschmeissen? Warum gibt man sie nicht – vergünstigt oder gar gratis – an gemeinnützige Institutionen oder direkt an Bedürftige ab? «Wir haben diese Option selbstverständlich geprüft», heisst es von Seiten BP. «Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass gemeinnützige Organisationen aus haftungsrechtlichen Gründen keine frische Ware annehmen.»

Tatsächlich lässt es das Lebensmittelgesetz zu, dass Lebensmittel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft beziehungsweise abgegeben werden können, sofern sowohl deren Qualität wie deren Sicherheit gewährleistet ist und die Konsumenten bei der Abgabe der Lebensmittel nicht getäuscht werden. Wie lange ein Lebensmittel noch sicher genossen werden kann, ist im «Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln» aufgeführt. Die Angaben sind aber mehr als Richtwerte zu verstehen, denn selbst wenn sie eingehalten werden, trägt die Verantwortung über die Lebensmittelsicherheit der Verkäufer/Anbieter und muss dies auch selbst überprüfen. Derweil dürfen Lebensmittel, die mit einem Verbrauchsdatum versehen sind, nach Ablauf dieses Datums gar nicht mehr abgegeben werden. Die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert in Zürich periodisch das Kantonale Labor. Bei Nichteinhaltung sind je nach Missstand Massnahmen von der Anordnung zur Behebung der Mängel bis zur Schliessung des Betriebes, Freiheitsstrafen oder hohe Bussen möglich.

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

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