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Covid-19-Test. Bild: PD

Covid-19-Test: Das muss man wissen

Von: Sacha Beuth

03. November 2020

Die Gerüchteküche in Sachen Corona-Test brodelt, weshalb die Verunsicherung, ob und wann man sich auf eine mögliche Infektion testen lassen sollte, gross ist. Das «Tagblatt» hat darum zusammen mit Marcel Odermatt von der Kantonalen Gesundheitsdirektion eine Wegleitung erarbeitet und die wichtigsten Fragen abgeklärt.

Wann sollte ich mich auf eine Covid-19-Infektion testen lassen?

Der Kanton Zürich übernimmt die Vorgaben des BAG und hält sich an dessen Testkriterien: Personen, die Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber oder Fiebergefühl oder plötzlichen Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns vorweisen, sollen einen Corona-Test machen. Für Kinder gelten spezifische Testkriterien, die Indikation zum Testen erfolgt durch die ärztliche Fachperson. In Einzelfällen wird am fünften Tag nach engem, maskenlosem Kontakt (< 1,5 m Abstand während > 15 Minuten) mit einem Covid-19-Fall eine Testung empfohlen.

Wo kann ich mich in Zürich testen lassen?

Beim jeweiligen Hausarzt, im Stadtspital Triemli, in der Klinik Hirslanden und im Zentrum für Reisemedizin der Universität Zürich sowie in den Apotheken Paradeplatz, Europaallee und Morgental Wollishofen.

Braucht es eine Voranmeldung?

Das ist unterschiedlich. Bitte fragen Sie dort an, wo Sie sich testen lassen wollen.

Was muss ich zum Test mitbringen?

Versichertenkarte und die Buchungsbestätigung der Online-Anmeldung, wenn eine solche erforderlich war. Denken Sie auch an die Maskentragpflicht.

Wer zahlt die Kosten für den Test?

Wer den eingangs erwähnten Kriterien entspricht beziehungsweise die entsprechenden Symptome aufweist und sich beim Hausarzt oder einem der aufgeführten Spitäler testen lässt, für den werden die Kosten durch den Bund übernommen (direkte Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse). Wenn man die Kriterien des BAG nicht erfüllt, aber selber dennoch einen Test wünscht oder der Arbeitgeber einen verlangt, werden die Kosten der zu testenden Person beziehungsweise dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.

Werden die Kosten auch übernommen, ohne dass ich die Swiss-Covid-App installiert und aktiviert habe?

Ja. Trotzdem empfiehlt die Kantonale Gesundheitsdirektion, die Swiss-Covid-App runterzuladen.

Wie und wann werde ich über einen Befund informiert?

Die Information erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung des Tests durch die Teststelle oder durch das Labor und zwar entweder via E-Mail, SMS oder telefonisch. Nach Bewilligung der Schnelltests durch den Kanton kann das Ergebnis bereits 15 Minuten nach dem Test bekanntgegeben werden.

Was geschieht bei einem positiven Befund?

Bei einem positiven Befund muss man sich umgehend in die Selbstisolation begeben. Überwachen Sie Ihren Gesundheitszustand und konsultieren Sie Ihren Hausarzt, wenn starke Symptome auftreten oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Die Kontaktpersonen sollen informiert werden und sich allenfalls in Quarantäne begeben.

Weitere Informationen: www.zh.ch/contacttracing

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