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Sieg für die Eigentümer des Nagelhauses vor dem Bundesverwaltungsgericht: Der Altbau darf bleiben. Bild: PD

Das Nagelhaus von Zürich West ist gerettet

Von: JS

15. Mai 2013

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Altbau darf nicht abgerissen werden.

Das berichtet der "Blick" in seiner heutigen Online-Ausgabe. Dem Entscheid ging ein jahrlanger Kampf der Eigentümergesellschaft und eines Mieters um die Erhaltung des Altbaus voraus. Der geplante Abriss wurde damit begründet, dass das Haus an der Turbinenstrasse der geplanten Zufahrt zum Maag-Areal im Weg stehe.

Das Amt für Städtebau hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass das Nagelhaus weder inventarisiert noch geschützt ist. Bereits seit der Erbauung sei es ein Fremdkörper inmitten des aufstrebenden Industrieareals gewesen. Der einstige Häuserblock aus ursprünglich neun Gebäuden wurde 1894 erbaut. Historische Aufnahmen zeigen ihn inmitten von vorstädtischen Gärten und Wiesen, die teilweise bis hinunter an die Limmat reichten.

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