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Im Herbst wird das Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal in Zürich in Betrieb genommen. Im März tritt das neue Asylgesetz in Kraft.Visualisierung: PD

Das neue Jahr und seine Paragrafen

Von: Jan Strobel

31. Dezember 2018

2019 treten verschiedene Verordnungen in Kraft, welche auch in der Stadt Zürich gelten. Eine Auswahl davon betrifft die Krankenkassenprämien, das Asylwesen und Fahrzeuglenker ab 70 Jahren.

Für junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren startet 2019 in Zürich grundsätzlich positiv: Sie können sich über tiefere Krankenkassenprämien freuen. Möglich macht das die Änderung des Risikoausgleichs in der neuen Bundesbestimmung zur Prämiengestaltung, die seit dem 1.  Januar in Kraft ist. Für die vom Regierungsrat festgesetzte Prämienverbilligung zahlt der Bund dem Kanton Zürich voraussichtlich 502,8 Millionen Franken aus, während der Kanton 402,2 Millionen Franken beisteuern wird, womit dieses Jahr 30 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen werden als 2018. Bei Erwachsenen über 25 Jahren werden die Krankenkassenprämien allerdings erhöht. Die tieferen Prämien für junge Erwachsene haben zur Folge, dass sich hier der Aufwand für die Prämienverbilligung leicht vermindert; die so frei werdenden Mittel sollen im Gegenzug für die Verbilligung der Prämien von Kindern und Erwachsenen zum Einsatz kommen. 

Erfolgreich erprobt

Neuerungen bringt 2019 auch im Asylwesen. Auf den 1. März wird die Asylgesetzrevision in Kraft treten und damit die neuen, beschleunigten Asylverfahren eingeführt. Seit 2014 wurden sie in der Stadt Zürich bereits erprobt. Auswertungen dieses Probebetriebs durch ­unabhängige Fachleute hätten gezeigt, so das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, dass die Verfahren ein Drittel weniger lang dauern würden als bisher, es dabei ein Drittel weniger Beschwerden gebe und zudem dreimal mehr Asylsuchende freiwillig in ihr Land zurückkehrten. 

Neu werden die Verfahren dezentralisiert in sechs Bundesasylzentren durchgeführt. Zudem erhalten Asylsuchende einen Rechtsbeistand. 60 Prozent aller Gesuche sollen künftig binnen 140 Tagen rechtskräftig entschieden werden. In der Stadt ­Zürich wird das neue Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal im Herbst in Betrieb genommen. 

Auch beim Autoverkehr ist am 1.  Januar eine neue Regelung in Kraft getreten. Künftig müssen Fahrzeuglenker erst ab 75 Jahren, statt wie bisher ab 70 Jahren, ihre Fahrtüchtigkeit beim Hausarzt kontrollieren lassen. Der Bund folgte damit einer parlamentarischen Initiative, welche unlängst eine ärztliche Untersuchung mit 70 als zu früh und überdies als stigmatisierend erachtete. 


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