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Ausnahmegenuss für Badende: Am traditionellen Limmatschwimmen ist für sie die ganze Limmat offen. Bild: Zürileu Schwimmveranstaltungen

Der Traum von einer freieren Limmat

Von: Jan Strobel

07. August 2018

Am 18. August findet wieder das Limmatschwimmen statt. Das Baden im Fluss vor pittoresker Altstadtkulisse bleibt eine Ausnahme. Das wollen die Grünliberalen nun ändern. Das Badeverbot soll in der Innenstadt gelockert werden.

Im Sommer kommen Zürcher Badefreudige traditionell zu einem besonders einzigartigen Genuss, wenn sie sich jeweils am Limmatschwimmen von der Frauenbadi flussaufwärts treiben lassen können, vorbei an der pittoresken Kulisse der Altstadt. Vergangenes Jahr nahmen 4500 Personen an diesem Erlebnis teil. Dieses Jahr findet es am 18. August statt. Dass der «Schwumm» durch die City sonst nur noch am Chlausschwimmen erlaubt ist, dafür sorgt die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich, welche das Baden in der Limmat von der Quaibrücke bis zum Lettenkanal verbietet. Erlassen wurde die Verordnung bereits 1977 und immer wieder erneuert. Begründet wird das Verbot mit den grossen Gefahren für Badende durch Strömungen und insbesondere auch durch die Limmatschifffahrt. 

Vorbilder Basel und Bern

Vielen Zürchern bleibe damit einer der schönsten Badeorte der Stadt verwehrt, findet Gemeinderat Guido Hüni von den Grünliberalen. Er fordert deshalb eine Lockerung des Badeverbots zwischen Quaibrücke und Lettenkanal. Auch sein Parteikollege Daniel Häuptli reichte im Kantonsrat denselben Vorstoss ein.

«Besonders jetzt an heissen Sommertagen», ist Hüni überzeugt, «besteht bei der Bevölkerung ein grosses Bedürfnis, auch ausserhalb der Badeanstalten im ganzen Fluss schwimmen zu können. Was in Städten wie Basel mit dem Rhein oder Bern mit der Aare längst zur selbstverständlichen Badekultur gehört, sollte auch in Zürich möglich sein.» Die Polizeiverordnung solle deshalb geändert werden, fordert Hüni. Ihm schwebt vor, das Schwimmen ab bestimmten Zeiten, zum Beispiel täglich ab 17 Uhr, auf der ganzen Limmat freizugeben. «Denkbar wäre auch das Schwimmen nur an bestimmten Wochentagen oder in einem bestimmten Korridor», so der grünliberale Gemeinderat. 

Wenn es um die Sicherheit der Badenden geht, appelliert Hüni an die Eigenverantwortung. In Bern und Basel würden Baderegeln und Informationen für Sicherheit sorgen. «Ein gewisses Restrisiko beim Baden besteht immer, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen See oder ein Fliessgewässer handelt», sagt Hüni. Was die Limmatschifffahrt betrifft, denkt er an eine Anpassung der Wendemanöver bei den Anlegestellen. Allenfalls müsse auch der Schiffsverkehr eingeschränkt werden.

Die Zürcher Schifffahrtsgesellschaft machte allerdings unlängst deutlich, dass die Limmatschifffahrt ein Touristenmagnet sei, der gerade während des Abends die höchste Auslastung verzeichne. «Dieses Argument zieht in einem heissen Sommer nur bedingt», so Hüni, «die Limmatschiffe stellen vorübergehend ihren Verkehr ein, wenn es mehr als zwei Tage heisser als 33 Grad ist. Diese Zeit könnten Badende in der ganzen Limmat perfekt nutzen.» 

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