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Uferpromenade beim Zürihorn: Noch dürfen Hundebesitzer ihre Lieblinge hier Gassi führen. Doch damit könnte schon bald Schluss sein, denn auf dem Areal ist ein Hundeverbot vorgesehen. Bild: Lucia M. Eppmann

Der Zürcher Stadtrat legt sich mit den Hündelern an

Von: Sacha Beuth

29. September 2020

Bei der Umsetzung des neuen kantonalen Hundegesetzes hat das Sicherheitsdepartement um Vorsteherin Karin Rykart am 16. September eine Reihe von Erlassen publiziert. Diese bringen Hundebesitzer in Rage, weil sie die Bewegungsfreiheit von Hund und Besitzer massiv einschränken würden.

Kürzlich hat die Stadt ihre Grünanlagen in fünf «Hundezonen» – Freilauf, Leinenpflicht generell, Leinenpflicht tageszeitlich begrenzt, Leinenpflicht saisonal, Hundeverbot – eingeteilt und dazu auch gleich am 16. September 72 Erlasse im amtlichen Teil des «Tagblatts» publiziert. Das erscheint auf den ersten Blick wenig brisant. Doch einige der Ankündigungen des Sicherheitsdepartements zur Umsetzung des neuen kantonalen Hundegesetzes beinhalten ordentlich Zündstoff. Insbesondere, dass Hunden der Zutritt zu Arboretum, Zürihorn / Blatterwiese und Allmend I Brunau künftig verboten sein soll, sorgt bei Hundehaltern für Ärger und Unverständnis. «Arboretum und Zürihorn gehören zu den wenigen Stellen auf Stadtgebiet, an denen sich Hundebesitzer mit ihren Tieren ohne Leine am Ufer des Sees bewegen und zusammen baden können. Dass dies künftig dort nicht mehr möglich sein soll, ist eine massive Benachteiligung von Hundehaltern», moniert Walter Ogi, Präsident der Hunde-Partei. «In der Allmend hätte ich allein für eine Leinenpflicht um die Sportplätze absolutes Verständnis. Aber im Rest des Geländes sollten sich Hunde frei bewegen können oder es sollte ihnen zumindest zugänglich sein».

Ogi erinnert daran, dass ein Hundehalter laut Tierschutzverordnung die Möglichkeit haben muss, seinen Schützling zwischendurch frei laufen zu lassen. «Und zwar möglichst unbegrenzt und nicht, wie an vielen Stellen vorgesehen, nur zwischen 22 und 10 Uhr wie etwa auf der Landiwiese. «Das ist total praxisfern. Als ob sämtliche Hundehalter Nachteulen wären.»

Fragwürdig halten viele Hundebesitzer gemäss Ogi auch die Entscheidung, am Fischerweg (jedoch exklusive Limmatufer) eine unbegrenzte Leinenpflicht einzuführen. «Das ist unnötiger Zwang. Was hier wirklich für Probleme sorgt, sind nicht die Hunde und deren Halter, sondern die Velofahrer, die den Weg als Rennbahn benützen, rücksichtslos fräsen und so andere Wegnutzer gefährden.»

Konflikte vermeiden

Die Stadt wiederum verteidigt die Massnahmen. «Bis zur Änderung des Hundegesetzes 2010 mussten in der Stadt Zürich in allen Parkanlagen alle Hunde jederzeit angeleint sein. Seit 2010 ist es den Gemeinden überlassen, wie sie die Hundehaltung in Parkanlagen handhaben wollen», schreibt Martina Bosshard, Mediensprecherin von Grün Stadt Zürich. Die Stadt habe eine Bestandsaufnahme gemacht und erlasse jetzt eine differenzierte Regelung für 72 von 210 Anlagen. «Insbesondere in stark besuchten Anlagen kann es zu Konflikten kommen, dort besteht der Wunsch nach einer klaren Regelung.» An gewissen Orten habe man trotz intensiver Nutzung das Leinengebot sogar gelockert. «Etwa auf Bürkliterrasse und Lindenhof.» Vor 2010 habe hier immer Leinenpflicht gegolten, nun nur noch zwischen 10 und 22 Uhr. «Wir haben im Austausch mit verschiedenen Interessensgruppierungen für die 72 Orte eine Regelung erarbeitet, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt», betont Bosshard. An diesem Austausch war auch die Hunde-Partei beteiligt. «Allerdings war die Zusammenstellung der Vertreter bei der Vernehmlassung so gestaltet, dass wir klar in der Minderzahl waren und von vornherein keine Chance hatten, unsere Anliegen durchzubringen», erklärt Ogi. Zudem seien er und die anderen Hundebesitzer ja nicht per se gegen die Umsetzung, sondern nur gegen einen Teil der Erlasse. Ogi fordert darum eine Neubeurteilung und hat im Namen der Hunde-Partei Einsprache gegen 12 Erlasse eingereicht. Das hat zur Folge, dass die Erlasse erst in Kraft treten, wenn die Einsprachen vor Gericht geklärt wurden.

Was ist Ihre Meinung zum Thema: echo@tagblattzuerich.ch

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