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Die Bally-Kugeln müssen bleiben
Von: JS
Der neue Mieter des denkmalgeschützten Bally-Hauses darf allerdings die Buchstaben entfernen.
Das berichtet heute die "Limmattaler Zeitung". Der Sadtrat hat vergangene Woche den Vertrag zwischen der Stadt und der Immobilieneigentümerin PSP Properties AG genehmigt, wonach das Bally-Haus unter Denkmalschutz gestellt wird. Damit sind auch die charakteristischen Kugeln geschützt, die zu einem Markenzeichen der Bahnhofstrasse geworden sind. Der neue Mieter, als Favorit wird der Modehändler Zara gehandelt, darf jetzt lediglich die Buchstaben abmontieren. Als eigene Werbefläche dürfen die Kugeln nicht verwendet werden.
Das Bally-Haus der Zürcher Architekten Haefeli, Moser, Steiger wurde 1968 erbaut.
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