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Grossanlässe mit über 1000 Besuchern wie hier im Hallenstadion sind ab 1. Oktober 2020 wieder möglich. Symbolbild: Hallenstadion.ch / Tobi Schmid

Ein Anfang, mehr nicht

Von: Sacha Beuth

18. August 2020

CORONA-LOCKERUNG Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, die sogenannte 1000er Grenze ab 1. Oktober fallen zu lassen. Die Zürcher Eventveranstalter und Profisportvereine begrüssen zwar grundsätzlich den Entscheid, weisen aber zugleich darauf hin, dass man damit allein nicht aus dem Schneider sei.

Bürgerliche Politiker hatten schon lange darauf gedrängt, die 1000er Grenze endlich fallen zu lassen. Am letzten Mittwoch gab der Bundesrat nach und liess verlauten, dass Grossveranstaltungen wie Fussballspiele und Konzerte mit mehr als 1000 Besuchern ab 1. Oktober wieder möglich sind.

In grosse Jubelstürme ausbrechen mögen die Zürcher Eventveranstalter und Verantwortlichen der Profisportklubs trotzdem nicht. Einerseits, weil die Erlaubnis später als von vielen erhofft Gültigkeit erlangt, weshalb weitere Anlässe wie etwa der für den 6. September geplante Zürich Marathon nicht stattfinden können. Andererseits, weil noch immer unklar ist, welche Massnahmen (und somit Kosten) die Veranstalter stemmen müssen, um eine Bewilligung vom jeweils zuständigen Kanton für eine Grossveranstaltung zu erhalten. Vorerst liegt der Ball beim Eidgenössischen Departement des Innern, das zusammen mit den zuständigen Departementen und den Kantonen bis zum 2. September einheitliche Bewilligungsanforderungen ausarbeiten soll. Die Zeit aber drängt. Laut Jürg Burkhardt, Geschäftsleiter der X-TRA Productions AG, benötigen Konzerte, grosse Partys und Corporate Events eine Vorlaufzeit von sechs bis neun Monaten. Auch Stefan Wyss, Director Concerts & Touring und Partner bei Gadget abc Entertainment Group, fordert darum, «schnellstmöglich Klarheit zu schaffen» und vor allem die Veranstaltungsbranche in die Entwicklung von Schutzkonzepten einzubeziehen. «Solange die nationalen Schutzkonzepte nicht vorliegen, besteht Planungsunsicherheit», fasst Burkhardt zusammen. Anke Stephan, Geschäftsleiterin Samsung Hall, weist darauf hin, dass diese Planungsunsicherheit durch den Umstand verschärft wird, «dass wegen der Bewilligungspflicht auch jederzeit eine Bewilligung widerrufen werden kann, wenn die äusseren Umstände vom Staat als kritisch beurteilt werden».

Und so ist auch offen, inwieweit der Bundesratsentscheid den betroffenen Unternehmen hilft, den finanziellen Schaden, den sie wegen der Coronakrise erlitten haben, in Grenzen zu halten. Vom Blick in die Kristallkugel ist dann meist die Rede. Konkreter wird FCZ-Präsident Ancillo Canepa: «Der Entscheid ist der erste Schritt zurück in die Normalität. Die entstandenen wie auch die künftigen Einnahmeausfälle können damit aber nicht kompensiert werden. Die Liquidität ist und bleibt höchst kritisch. Die Fortführung ist nachhaltig nicht sichergestellt.» Ähnlich sieht es Anke Stephan für die Samsung Hall: «Für uns wird es so oder so ein sehr düsteres Jahr, in dem wir im Minimum 80 Prozent unseres Umsatzes verlieren werden.» Auch Philipp Musshafen, Direktor Hallenstadion Zürich, schätzt, «dass wir das Jahr lediglich mit einem Sechstel des normalen Umsatzes abschliessen können.»

Zwar haben praktisch alle Unternehmen Sparmassnahmen ergriffen und etwa Kurzarbeit für das Personal eingeführt. «Nun braucht es jedoch weitere öffentliche Gelder, um die Kultur-Branche und alle damit in Verbindung stehenden Unternehmen nachhaltig zu unterstützen», betont Fabian Duss, CEO der MAAG Music & Arts AG. Ansonsten sei gemäss Burkhardt von X-TRA Productions die Gefahr hoch, dass es in der Kultur- und Event-Branche zu einem «Kahlschlag» komme.

Was ist Ihre Meinung zum Thema: echo@tagblattzuerich.ch

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