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Bequem und sicher: bezahlen von Rechnungen mittels QR-Code. Bild: SB

Einlesen statt eintippen

Von: Sacha Beuth

01. März 2022

ZAHLUNGSVERKEHR Ab Anfang Oktober werden bei Banken und Post nur noch Rechnungen mit QR-Code zum Einzahlen akzeptiert. Das «Tagblatt» hat dazu mit Six, dem Entwickler der Bezahllösung, einen Ratgeber erarbeitet.

Wieso werden bei Post und Banken ab dem 1.10.2022 nur noch QR-Rechnungen für Einzahlungen akzeptiert?

Am 30. Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Seither gilt eine Übergangsphase bis am 1. Oktober 2022, in der sowohl die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine als auch die QR-Rechnung verwendet werden können. Der Dateninhalt der bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine entspricht nicht mehr den Anforderungen der Aufsichtsbehörden und müssen daher abgelöst werden. Die QR-Rechnung wird eingeführt, um die Standardisierung und Digitalisierung der Rechnungsstellung und des Rechnungsempfangs weiter voranzutreiben, manuelle Arbeiten zu minimieren und gleichzeitig die Akzeptanz traditioneller Zahler zu erhalten. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit von Fehlern durch das Wegfallen der manuellen Dateneingabe reduziert.

Was braucht es, damit ich meine QR-Rechnungen auf digitalem Weg selber bezahlen kann und wie gehe ich dabei vor?

Das kommt darauf an, ob man via E-Banking oder via Mobile-Banking bezahlen will. Wer noch nicht über eines dieser Systeme zahlt, sollte sie sich umgehend auf seinem PC beziehungsweise Smartphone einrichten (bei der Hausbank erkundigen). Zum Einzahlen einer QR-Rechnung über E-Banking braucht es eine integrierte oder angeschlossene Kamera zum Einlesen des QR-Codes sowie eine Internetverbindung. Man loggt sich dann ganz normal ein, geht auf das «Zahlungen»-Menü und wählt «QR-Rechnung». Darauf erscheint auf dem Bildschirm ein Feld, in das man den QR-Code der Rechnung halten muss. Die Daten werden eingelesen und zur Überprüfung aufgelistet. Nun können wenn nötig Daten manuell hinzugefügt oder geändert werden. Anschliessend wird mit einem Klick die QR-Rechnung zur Bezahlung freigeben. Sollte das Einlesen nicht funktionieren bzw. die Bank die Webcam-Funktion nicht freigeschaltet haben, können wie bis anhin im E-Banking die Daten selber eingeben werden. Oftmals sehen die Banken auch das Smartphone als Scanner vor oder es können kompatible Scanner benutzt werden (ebenfalls bei der Hausbank erkundigen). Fürs Bezahlen über Mobile Banking muss in der Regel erst eine App der Bank sowie gegebenenfalls zusätzlich eine Sicherheitsapp aufs Smartphone geladen werden. Nach dem Öffnen der App sind dann die Bezahlschritte praktisch identisch mit denen vom E-Banking, nur dass man den QR-Code einer Rechnung über sein Smartphone einliest.

Kann man QR-Rechnungen weiterhin am Postschalter oder via Einsendung an die Bank bezahlen beziehungsweise bezahlen lassen?

Ja. Die QR-Rechnung funktioniert wie ein bisheriger Einzahlungsschein und kann am Schalter einer Filiale der Post (wo dann das Scanning an Ort und Stelle durchgeführt wird), in einer Filiale mit Partner oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt werden.

Unternehmen verlangen inzwischen für das Versenden auf dem Postweg und fürs Bezahlen am Postschalter Gebühren. Welche zusätzlichen Kosten kommen beim Bezahlen von QR-Rechnungen auf einen zu?

Es fallen Seitens Six keine weiteren Gebühren für den Endkunden für das Bezahlen mit QR-Code an. Laut Medienberichten ist dies auch von Seiten der Bankinstitute nicht geplant.

Wie sicher ist das Bezahlen von QR-Rechnungen über das Handy?

Sehr sicher. Der Swiss QR Code enthält die gleichen Informationen, die auf dem Zahlteil aufgedruckt sind. Beim Scannen im Mobile- beziehungsweise E-Banking werden die zahlungsrelevanten Daten angezeigt und müssen vom Rechnungsempfänger vor Auslösung der Zahlung via Klick bestätigt werden. Bei der Verarbeitung von QR-Rechnungen ist somit die volle Transparenz garantiert. Die Informationen des QR-Codes werden auch beim Scannen mit jeder frei erhältlichen Scanning-App angezeigt. Der QR-Code ist also so konzipiert, dass Zahlungen nicht automatisch ausgeführt werden. Der Zahler muss stets die Zahlungsfreigabe erteilen.

Wie kann ich sicherstellen, dass eine mir via E-Mail zugesandte Rechnung vom Rechnungssteller stammt und nicht ein Hackerversuch ist?

Wie bei allen digitalen und analogen Bezahlvorgängen gilt auch hier, erst die Angaben – namentlich Betrag und Empfänger – zu prüfen, bevor man bezahlt. Erscheint etwas verdächtig, sollte man den Rechnungssteller telefonisch kontaktieren.

Kann man auch selber eine QR- Rechnung verfassen?

Ja, es gibt bereits Banken, die dies in ihrer Banking-Software anbieten. Zudem findet sich auf www.paymentstandards.ch eine Liste von browserbasierten Lösungen zum Generieren von Swiss-QR-Codes.

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