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EVP erreicht das 5%-Quorum nicht

14. Februar 2014

Die Nachzählung der Gemeinderatswahlen im Wahlkreis 9 vom 13. Februar 2014 hat ergeben, dass die EVP das 5%-Quorum nicht erreicht. Die EVP hat damit in der Legislatur 2014–2018 keinen Sitzanspruch im Gemeinderat. Sie verfehlt die 5%-Hürde um 31 Stimmen. Somit erhalten SP, SVP und AL jeweils einen weiteren Sitz.

Die EVP hat 36 Stimmen weniger erhalten als ursprünglich am Wahlsonntag vom 9. Februar 2014 ermittelt. Aufgrund der Nachzählung vom 13. Februar 2014 hat sich auch das Quorum für die 5%-Hürde von 8616 auf 8611 verschoben. Die EVP verfehlt damit das Quorum um 31 Stimmen und kann nicht mehr an der Sitzverteilung für den Gemeinderat teilnehmen.

Neue Verteilung von drei Sitzen

Die drei ursprünglich der EVP zugeteilten Sitze in den Wahlkreisen 9, 10 und 11 werden auf andere Parteien verteilt, die das Quorum erreicht haben. Teilweise wirkt sich das korrigierte Resultat auch auf weitere Wahlkreise aus:

− Der Sitz der EVP im Kreis 9 (Gerhard Bosshard) geht an die SP (Pascal Lamprecht).

− Der Sitz der EVP im Kreis 10 (Claudia Rabelbauer-Pfiffner) geht an die FDP (Andreas Egli), wobei die FDP im Wahlkreis 7+8 einen Sitz an die AL abgeben muss (neu Corinne Schäfli, AL, anstelle Bettina Balmer-Schiltknecht, FDP).

 − Der Sitz der EVP im Kreis 11 (Werner Wehrli) geht an die glp (Markus Merki), wobei die glp im Wahlkreis 12 ihren Sitz (Patrick Ryf) an die SVP abgeben muss (Kurt Hüssy).

Das Zentralwahlbüro hat die Resultate der Nachzählung am Donnerstagabend erwahrt. Sie werden am kommenden Mittwoch, 19. Februar 2014, im städtischen Amtsblatt (Tagblatt der Stadt Zürich) publiziert.

 

Hintergründe zur Nachzählung

Die Nachzählung wurde von rund sechzig Personen aus den Wahlbüros aller Wahlkreise unter der Leitung von Rolf Eggenberger (Präsident des Wahlbüros im Kreis 3) im Stadthaus durchgeführt. Die Auszählung der Gemeinderatsstimmen wurde detailliert nachvollzogen und durch mehrere Teams doppelt kontrolliert.

Bei den unveränderten Parteilisten wurde die Zählung mehrfach wiederholt und die Übertragung der Resultate in das Wahl- und Abstimmungsprogramm WABSTI kontrolliert. Bei den veränderten Listen (31 % aller Listen) wurden die Übertragungen jeder Liste in das WABSTI zweifach überprüft. Schliesslich wurden auch die Stempelung der Listen und die Listenköpfe mehrfach kontrolliert.

Bei den unverändert eingelegten Parteilisten ergab die Nachzählung für die EVP eine Reduktion um 48 Stimmen. Zudem wurden einzelne Übertragungsfehler beim Einlesen der handschriftlich veränderten Listen korrigiert. Für die EVP resultierte schliesslich ein Rückgang von insgesamt 36 Stimmen.

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 1. Oktober 2009 festgehalten, dass bei Wahlen und Abstimmungen Zählfehler grundsätzlich nicht unwahrscheinlich sind. Bei einer Verschiebung um 0,15 Prozent der Stimmen ist von einer minimalen Fehlerquote zu sprechen. (PD)

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