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Fiala: "Ich beging in fahrlässiger Weise Fehler"

12. Juli 2013

Im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen betreffend meine Abschlussarbeit im Master of Advanced Studies in Security Policy & Crisis Management (= Weiterbildungsmaster an der ETHZ) gab die Leitung der ETHZ ein Gutachen in Auftrag. Dieses kommt zum Schluss, dass vorsätzliches Handeln ausgeschlossen werden könne, also kein Betrug oder sonstige Schummeleien vorlägen. Gleichwohl möchte ich einräumen, dass ich infolge mangelhafter Sorgfalt bei den Referenzierungen von Fachliteratur und Zitaten in fahrlässiger Weise Fehler beging, die vermeidbar gewesen wären. Ich bedaure dies ausserordentlich. Die Referenzierungsmängel, nicht der Inhalt der MAS-Thesis, führen laut ETHZ zur Aberkennung des erwähnten Titels „MAS SPCM“ (Weiterbildungsmaster in Sicherheitspolitik und Krisenmanagement). Nach einem Gespräch mit den Verantwortlichen der ETHZ und nach Absprache mit der ETHZ habe ich mich entschlossen, eine neue MAS-Thesis zu einem völlig neuen Thema zu schreiben.

Um mit einer neuen Arbeit zu beginnen, ist es laut Rektorat der ETHZ nötig, dass ich mich wieder immatrikuliere, was ich umgehend an die Hand nehme. Ich darf davon ausgehen, dass meine sonstigen Studienleistungen, d.h. die bestandenen Prüfungen der einzelnen Kursblocks, weiterhin anerkannt bleiben. Sie machen 48 von insgesamt 60 sogenannten ECTS-Punkten (= Credits, European Credit Transfer System) aus. Die neu zu schreibende Master-Thesis entspricht demzufolge 12 ECTS-Punkten. Bei den bestandenen Prüfungen handelt es sich um sämtliche absolvierte Kursblocks im Inund Ausland: “new risks, security operations & resources, crisis response exercises, crisis leadership, corporate management, grand strategy & security policy”.

Es mag Einige überraschen, weshalb ich nochmals einen so grossen Aufwand in Kauf nehme und nicht einfach auf den MAS-Titel verzichte. Die Gründe dafür sind im Wesentlichen die Folgenden:

· Fehler passieren leider. Es geht mir nun darum, den fehlerhaften Zustand möglichst rasch zu beheben. Ich bin der Ansicht, dies nicht nur mir selbst, sondern auch jenen Menschen schuldig zu sein, die aufgrund des erheblichen Engagements während der vergangenen Weiterbildungsjahre nicht selten auf mich verzichten mussten. Nun quasi auf halber Strecke aufzugeben, empfände ich als unbefriedigend. 

· Ich war die erste Frau (und Nicht-Akademikerin) die am MAS-Programm „Sicherheitspolitik und Krisenmanagement“ an der ETHZ teilgenommen hat. Ich fände es sehr unschön, wenn ausgerechnet die erste Frau auf einem Misserfolg sitzen bliebe. Stellvertretend für viele Frauen, die zuerst Kinder betreuten und sich erst später der beruflichen und/oder politischen Laufbahn zuwenden konnten, will ich mit meinem erneuten Effort auch dokumentieren, dass Fehler oder sonstige Stolpersteine nicht entmutigen dürfen. (PD)

ETH: Fialas Masterarbeit enthält Plagiate

Die von Doris Fiala im Rahmen ihrer ETH-Weiterbildung verfasste Masterarbeit enthält Plagiate. Dies hat ein von der ETH Zürich in Auftrag gegebenes externes Expertengutachten ergeben. Der Rektor bewertet die Unkorrektheiten als nicht unerheblich und erklärt die Arbeit für nicht bestanden. Die ETH ihrerseits zieht Lehren aus dem Fall und stärkt die Verankerung ihrer Regeln für die wissenschaftliche Praxis.

Der Verdacht, dass FDP-Nationalrätin Doris Fiala in ihrer Masterarbeit im Rahmen des ETHWeiterbildungsprogramms «Master of Advanced Studies in Security Policy and Crisis Management» (MAS ETH SPCM) wissenschaftlich unkorrekt gearbeitet hat, hat sich erhärtet. Ein externes Expertengutachten weist zweifelsfrei nach, dass die Autorin in ihrer Arbeit «Die schweizerische Migrationspolitik im Kontext der nationalen Sicherheit und globaler Zusammenhänge» zahlreiche Inhalte ohne korrekten Nachweis aus fremden Quellen übernommen hat.

Fahrlässig gehandelt

«Wer eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, muss immer sorgfältig und korrekt mit dem geistigen Eigentum anderer umgehen», hält Rektor Lino Guzzella fest, der für die Lehre an der ETH Zürich verantwortlich ist. Nach eingehender Prüfung kommt die ETH zum Schluss, dass Frau Fialas Verhalten als fahrlässig einzustufen ist und sie die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens klar verletzt hat.

Damit wird die Arbeit nachträglich als «nicht bestanden» bewertet. Frau Fiala kann den Titel «Master of Advanced Studies» nicht mehr führen. Sie kann sich jedoch wieder für den MAS ETH SPCM bewerben und um Anrechnung der bisherigen Studienleistungen ersuchen. Eine allfällige neue Masterarbeit müsste sie zu einem anderen Thema verfassen.

Regeln nicht ausreichend vermittelt

Die ETH-Studierenden werden im Laufe ihrer Ausbildung auf die Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens aufmerksam gemacht. Dies war auch in diesem Masterprogramm der Fall, und zwar in Form eines schriftlichen Manuals, das den Studierenden zu Beginn des Programms abgegeben wurde. Die Studierenden wurden beim Verfassen ihrer Masterarbeit von der Studienleitung und Korreferenten betreut. In der Arbeit von Frau Fiala hat man zwar handwerkliche Mängel festgestellt, Plagiate jedoch nicht erkannt. «Zum damaligen Zeitpunkt gab es zwar Regeln für den Umgang mit der Plagiatsproblematik, diese waren rückblickend aber nicht auf allen Stufen der Ausbildung ausreichend verankert», so der Rektor.

Verbindlichkeit anstelle der Empfehlung

Die ETH verfügt heute über gute Regeln für die wissenschaftliche Praxis. Einerseits besteht ein praxisnaher «Zitier-Knigge» für den Umgang mit fremdem Gedankengut, der heute in allen Studiengängen angewendet wird. Andererseits gibt es für schriftliche Arbeiten eine Eigenständigkeitserklärung, in welcher die Studierenden erklären, die Arbeit selbständig verfasst zu haben. Für die ETH Zürich ist der Fall Anlass, um organisatorische Verbesserungen vorzunehmen. «Diese Regeln», betont der Rektor, «müssen wir bei den Studierenden wie auch bei den Dozierenden noch stärker verankern.» Eine entsprechende Weisung, die die Unterzeichnung einer solchen Erklärung für verbindlich erklärt, ist in Vorbereitung.

Eine weitere Konsequenz ist, dass die bereits in einzelnen Departementen angebotenen, stufengerechten Basiskurse zum wissenschaftlichen Arbeiten in Zukunft allen ETH-Studierenden angeboten werden – auch jenen Personen, die an der ETH Zürich im Rahmen eines Weiterbildungsprogramms studieren.

Eine generelle Prüfung von schriftlichen Arbeiten an der ETH soll es auch in Zukunft nicht geben, wie der Rektor hinzufügt: «An der ETH werden jedes Jahr mehrere Tausend schriftliche Arbeiten verfasst. Plagiatsfälle sind dabei eine höchst seltene Ausnahme. Darum wollen wir unsere Studierenden nicht unter einen Generalverdacht stellen.» (PD)

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