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Die katholische Kirche St. Peter und Paul: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bleiben hier die Glocken bereits heute still. Bild: PD

Glockengeläut mit strittigem Rhythmus

Von: Jan Strobel

23. Februar 2022

Die AL fordert im Gemeinderat eine einheitliche Läutpraxis für Kirchenglocken, um die Bevölkerung vor Geräuschemissionen zu schützen. 

Seit die Debatte um Lärmemissionen und Lärmschutz auch in der Stadt Zürich immer lautstarker geführt wird, dreht sich die Diskussion nicht allein um verkehrspolitische Probleme oder solche der Nachtruhestörung; auch das Geläut der Stadtzürcher Kirchen sorgt wiederholt für Kontroversen. Für die einen ist es eine kulturelle Tradition, für die anderen eine nervenaufreibende Lärmbelästigung. Eine ETH-Studie legte unlängst nahe, dass das Plötzliche von Glockenschlägen als störender empfunden werden könne als zum Beispiel Fluglärm.

Veränderte Gesellschaft

Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich beugte sich jüngst dem Druck mit einer neuen Läutordnung, die ab 1. April bei allen Kirchen in Kraft tritt. So wird unter anderem der nächtliche Zeitschlag künftig zwischen 22 Uhr und 7 Uhr eingestellt. Das Frühgeläut um 7 Uhr soll maximal fünf Minuten dauern. An Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen wird darauf vollständig verzichtet. Das Dekanat der römisch-katholischen Kirche beliess es bei einer Empfehlung, in besonders lärmsensiblen Umgebungen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf den nächtlichen Zeitschlag zu verzichten oder die Lautstärke zu verringern.

Den beiden AL-Gemeinderäten Michael Graff und Andreas Kirstein gehen diese Massnahmen nicht weit genug. In einer Anfang Februar eingereichten Motion fordern sie eine einheitliche Läutpraxis in der Stadt Zürich für die Landeskirchen. Konkret verlangen sie, zwischen 21 Uhr und 9 Uhr komplett auf das Schlagen der Glocken zu verzichten und damit auch das Frühgeläut abzuschaffen. Zudem soll das kultische Geläut vor 9.45 Uhr und nach 20 Uhr nicht mehr erlaubt sein.

Den beiden AL-Gemeinderäten geht es dabei nicht allein um den Schutz der Bevölkerung vor den «absichtlich erzeugten Geräuschemissionen» durch die Stunden- und Viertelstundenschläge; sie verweisen in ihrer Motion auch auf die veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten in der Stadt Zürich, insbesondere der fortschreitenden Säkularisierung. Heute würden nur noch rund 45 Prozent der Stadtzürcher Bevölkerung der reformierten oder katholischen Kirche angehören. Im Namen der Tradition beschalle in Zürich folglich eine konfessionelle Minderheit die Mehrheit, monieren die AL-Gemeinderäte. Toleranz werde bislang nur von jenen verlangt, welche sich am Geläut und an den Zeitschlägen stören. Eine neue behördliche Verordnung indessen biete einen echten «Interessenausgleich» und berücksichtige beide Bedürfnisse.

Eine städtische Läuteordnung wurde erstmals 1908 per Stadtratsbeschluss erlassen, 2011 aber mit der Allgemeinen Polizeiordnung ausser Kraft gesetzt.

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