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Bei extremen Verbrechen sollen Jugendliche nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können, verlangen SVP-Politiker. (Symbolbild: Adobestock)

Jugendliche Extremstraftäter sollen länger ins Gefängnis

Von: Christian Saggese

08. Oktober 2019

Wird ein 17-Jähriger für einen Mord verurteilt, erhält er eine deutlich geringere Strafe als ein Erwachsener. Die SVP-Politiker Valentin Landmann und Nina Fehr Düsel wollen dies ändern.

Ein 17-Jähriger betritt ein Tram, zieht ein Messer und verletzt Passagiere tödlich. Er kann schliesslich verhaftet und verurteilt werden.

Bei diesem Fall handelt es sich glücklicherweise nur um ein fiktives Beispiel. Die strafrechtlichen Konsequenzen, die daraus resultieren würden, sorgen allerdings für Gesprächsstoff. «Nach dem aktuellen Jugendstrafrecht wäre er spätestens mit 25 Jahren wieder frei», weiss Nina Fehr Düsel, SVP-Kantonsrätin und Juristin. Hätte er die Tat aber mit 18 verübt, «würde er ziemlich sicher nach schweizerischem Recht lebenslang erhalten.» Diese krasse Ungleichbehandlung bei Extremfällen müsse gestoppt werden, so die Küsnachter Politikerin. Deshalb hat sie eine parlamentarische Initiative zur Anpassung des Jugendstrafrechts formuliert. Unterstützt wird sie dabei vom Zürcher SVP-Kantonsrat und Strafverteidiger Valentin Landmann.

Konkret wird gefordert:
▸ Bereits 17- bis 18-Jährige sollen in bestimmten, schweren ­Fällen wie Erwachsene bestraft werden können – auch 10- bis 15-jährige Haftstrafen nach Schweizer Recht wären dann in besonders schwerwiegenden Fällen möglich. Etwa, wenn sie ein Verbrechen begangen haben, das nach Erwachsenenstrafrecht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft worden wäre, und mit besonderer Skrupellosigkeit vorgegangen wurde.
▸ 15-Jährige sollen neu mit einem Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Heute liegt die Maximalstrafe bei einem Jahr.
▸ Ab 16 soll ein Freiheitsentzug bis zu maximal 6 Jahren möglich sein – heute sind es maximal 4  Jahre.

«Carlos» als Beispiel

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gefordert wird, bisher aber erfolglos. So meinte beispielsweise Bundesrätin Simonetta Sommaruga 2013 als Antwort auf eine Motion: «Es ist anerkannt, dass insbesondere Freiheitsentzüge Rückfälle jugendlicher Rechtsbrecher kaum verhindern können, sondern eher kontraproduktiv sind. Demgegenüber sind erzieherische und therapeutische Massnahmen oft – nicht immer, aber oft – weit wirksamer bei der Resozialisierung der Jugendlichen und auch bei der Verhinderung von Rückfällen. Aus diesem Grund ist das Jugendstrafrecht im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht nicht als Tat-, sondern als Täterstrafrecht konzipiert.»

Dies alles sei kein Widerspruch zu ihren aktuellen Forderungen, sind sich Fehr Düsel und Landmann einig. Massnahmen zur Resozialisierung müssten weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Bestrafung sein. Es ginge ihnen auch nicht darum, dass die Richter bei jeder Tat das höchstmögliche Urteil fällen; diese müssten aber, wie bei der der eingangs erwähnten Situation, genug flexibel sein, um in Extremfällen harte Massnahmen treffen zu können. «Mit dem aktuellen Jugendstrafrecht und den Jugendmassnahmen stossen die Behörden schnell an ihre Grenzen», so Fehr Düsel. Und dass ein teurer, therapielastiger Vollzug nicht immer sinnvoll sei, habe sich in jüngerer Vergangenheit beispielsweise beim Fall «Carlos» gezeigt.

Auslöser für die parlamentarische Initiative waren einerseits Vorfälle, die in den letzten Monaten Schlagzeilen machten, wie die ­Jugendlichen, die beim Bahnhof Dübendorf Anfang September den Streit mit Polizisten suchten und schwere Sachbeschädigungen begingen. Aber auch aktuelle Statistiken hätten sie dazu bewogen. So meldete die Oberjugendanwaltschaft im April, dass bei der registrierten Jugendgewalt im Kanton Zürich ein Anstieg zu verzeichnen sei. 632 Jugendliche wurden eines Gewaltdelikts beschuldigt, im Vorjahr waren es noch 580.

In einem nächsten Schritt sucht Fehr Düsel nun den Kontakt zu weiteren Parlamentariern, die ihr Anliegen unterstützen. «Danach reiche ich sie als Standesinitiative ein, damit sich Bundesbern damit befassen muss.»

Was ist Ihre Meinung zum Thema?
echo@tagblattzuerich.ch

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