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Konzept für Tempo- und Verkehrsanordnungen mit ÖV-Trassierungen

07. Januar 2014

Verbesserte Lebensqualität dank Ansatz der Koexistenz

Zur Aufwertung der Stadträume in den Quartierzentren und zur Strassenlärmsanie-rung hat der Stadtrat ein Konzept für Tempo- und Verkehrsanordnungen beschlossen. Für die Bevorzugung des ÖV sind – wo möglich – Eigentrassierungen vorzusehen.

Mit dem Programm «Stadtverkehr 2025» will der Stadtrat die Verkehrssicherheit erhöhen, die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs schützen, die Trennwirkung stark belasteter Strassen reduzieren und den öffentlichen Raum aufwerten. Diese Ziele können unter anderem durch Lösungsansätze im Sinne des Koexistenzprinzips erreicht werden. Das bedeutet ein Miteinander aller Verkehrsarten, was durch Ansätze wie Mischverkehr MIV/ÖV oder Tempo 30 erreicht werden kann. Ausserdem ermöglicht Koexistenz auch Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Velofahrenden sicheres Vorwärtskommen.

Mischverkehr MIV/ÖV nur als Lösungsansatz bei knappen Platzverhältnissen

Das Konzept legt fest, wo Autoverkehr und ÖV denselben Fahrstreifen teilen, die sogenannten Mischverkehrsstrecken. Dieser Lösungsansatz dient dazu, den unterschiedlichen Ansprüchen an die Infrastruktur bei knappen Platzverhältnissen gerecht zu werden. Beispiele für geplante Mischverkehrsabschnitte sind das Quartierzentrum Albisrieden, die Stampfen-bachstrasse oder die Kraftstrasse. Eine Voraussetzung für gut funktionierende Mischverkehrsbereiche sind Eigentrasseeabschnitte für Trams und Busse vor und nach diesen Bereichen. Der Konzeptplan erhält zusätzlich auch Eigentrasseestrecken über grössere Strecken. Solche Abschnitte sind beispielsweise auf der Wehntalerstrasse oder der Hohlstrasse vorgesehen. Sie ermöglichen dem ÖV eine verbesserte Angebotsqualität.

Auf Hauptstrassen Tempo 50, in Quartierzentren Tempo 30 jedoch möglich

Im Grundsatz verbleibt das Netz der Hauptverkehrsstrassen Tempo 50. Hauptverkehrstrassen sind verkehrsorientierte Strassen, die den Autoverkehr kanalisieren. Ausnahmen auf diesen Strassen bilden kurze Abschnitte in den Quartierzentren oder zentrumsähnlichen Bereichen mit Haltestellen oder starken querenden Einflüssen – seien es abbiegende Fahrzeuge oder querende Personen. Dort soll im Sinne des Koexistenzprinzips teilweise Tempo 30 eingeführt werden.

Da diese Bereiche relativ klein sind, sind die Temporeduktionen für den ÖV vernachlässigbar. Auf regional klassierten Strassen kann zur Strassenlärmsanierung Tempo 30 eingeführt werden. Das Konzept enthält zudem die Temporeduktionen zur Strassenlärmsanierung: Kommunale Strecken mit Geschwindigkeitsreduktion von Tempo 50 auf 30 (aus dem «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Strassen» vom Mai 2012, z. B. Kalchbühlstrasse), Strecken mit Geschwindigkeitsreduktion von Tempo 60 auf 50 (z. B. Mythenquai) und Strecken mit Geschwindigkeitsreduktion von Tempo 80 auf 60 (z. B. Birmensdorferstrasse Höhe Waldegg). Geschwindigkeitsanpassungen zur Lärmsanierung oder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden auch anderen Schweizer Städten wie Basel oder Bern umgesetzt.

Umsetzung der Tempoanordnungen bis 2018

Sämtliche Geschwindigkeitsreduktionen zur Lärmsanierung müssen bis 31. März 2018 umgesetzt sein, denn dann läuft die Frist für entsprechende Subventionen des Bundes ab. Sie werden so weit wie möglich nur mit Signalisationen und Markierungen umgesetzt. Falls bauliche Massnahmen notwendig sind, werden sie in anstehende Bauprojekte integriert oder mit Provisorien realisiert. Der Konzeptplan ÖV-Trassierung wird im Sinne des koordinierten Bauens fortlaufend umgesetzt. Die Konzeptpläne sind für die Verwaltung handlungsanleitend. (PD)

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