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Wie funktionieren die Impfstoffe und wie wirksam sind sie? – Das «Tagblatt» hat die Antworten. Bild: Adobe Stock

Mythos oder Wahrheit – der grosse Corona-Faktencheck

Von: Sacha Beuth

09. November 2021

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie tauchen im Internet oder in Gesprächen immer wieder Fragen und Behauptungen zum Thema auf, deren Antworten selten bis nie publiziert beziehungsweise verifiziert wurden. Die Palette reicht dabei von der Wirksamkeit und den Unterschieden der verschiedenen Impfstoffe über die Verwaltung der Zertifikatsdaten bis zum Redeverbot von Spitalangestellten. Das «Tagblatt» ging einigen, teilweise selten gestellten Fragen und Aussagen nach, gliederte sie nach pandemiepolitischen, medizinisch-wissenschaftlichen und spitalinternen Gesichtspunkten und liess BAG, Swissmedic, Spitäler sowie weitere Fachinstitutionen dazu Stellung nehmen.

Pandemiepolitische Fragen und Aspekte

Rund 73 Prozent der Bevölkerung über zwölf Jahre ist geimpft. Warum ist trotzdem die Zahl der Coronafälle seit dem 15. Oktober wieder am Steigen?

Antwort des BAG: Einerseits zirkuliert das Virus vorwiegend unter den Personen, die nicht immun sind. Das sind Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Die Anzahl Personen, die nicht immun sind, ist noch immer relativ hoch. Andererseits nehmen die Ansteckungen saisonbedingt wieder zu, weil das gesellschaftliche Leben aufgrund des Wetters vermehrt in Innenräumen stattfindet.

Trifft es zu, dass bei konstanten, gesundheitlichen Schäden durch Nebenwirkungen der Bund die Hersteller nicht haftbar machen kann beziehungsweise besteht eine dahingehende Ausschluss-Klausel?

Antwort des BAG: Nein. Auch bei der Covid-19-Impfung kommen die üblichen Haftungsregeln wie bei anderen Arzneimitteln beziehungsweise Impfstoffen zur Anwendung.

Wer haftet folglich bei irreparablen Schäden / ernsthaften Komplikationen wegen einer Covid-Impfung beziehungweise muss für die Heilungs- und Pflegekosten aufkommen?

Antwort des BAG: Bei Impfschäden kommt eine Haftung des Impfstoffherstellers (Produktehaftpflicht) oder der impfenden Stelle (Auftragshaftung oder Staatshaftung) in Frage. Es gibt zudem eine subsidiäre Entschädigungsmöglichkeit durch den Bund, wenn es bei empfohlenen Impfungen zu Schäden kommen sollte und Dritte keine oder ungenügende Leistungen erbringen (Ausfallhaftung). Aber Vorsicht: Die üblichen Nebenwirkungen fallen nicht unter den Begriff «Impfschaden». Generell muss jeder, der bei einem Impfschaden finanzielle Ansprüche an den Bund erheben will, beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ein Gesuch stellen. Bis zum 28. Oktober sind 90 derartige Gesuche eingegangen, wobei alle zurückgewiesen wurden, weil sie die formellen Anforderungen nicht erfüllten. Weitere Ausführungen zur Entschädigung und Genugtuung bei Impfschäden sind auf der Homepage des BAG angegeben (Web-Adresse am Ende des Artikels, die Red.).

In der Schweiz sind gegenwärtig zwei (mRNA, Vektor), ab 2022 vielleicht sogar drei Impftechnologien (Totimpfstoff) von verschiedenen Herstellern zugelassen. Kann der Impfwillige künftig seinen Impfstofftyp oder sogar den Hersteller selber wählen?

Antwort des BAG: Derzeit kann man zwischen mRNA- und dem Vektor-Impfstoff von Janssen wählen. Zwischen Moderna und Biontech/Pfizer zu wählen, ist dagegen nur in einigen, wenigen Kantonen möglich, weil diese festgelegt haben, welcher Impfstoff in welcher Impfstelle verabreicht wird. Durch die Wahl des Zentrums entscheiden sich die Menschen also de facto für den Impfstoff. Für das BAG ist das in Ordnung, denn es gibt genügend Impfstoffe.

Mit den Produkten von Biontech-Pfizer und Moderna sind in der Schweiz erstmals Impfstoffe zugelassen, die auf der mRNA-Technologie basieren. Diese ist allerdings nicht neu, sondern schon seit den 1990er Jahren bekannt und seit Anfang der 2000er gab es erste klinische Studien. Warum wurden andere Impfstoffe, die auf dieser Technologie basieren, noch nicht zugelassen?

Antwort des BAG: Weil dort nicht dieselbe Dringlichkeit vorlag wie bei der Covid-Pandemie. Einige dieser Mittel blieben – meist mangels weiterer finanzieller Mittel – im Entwicklungsprozess stecken oder wurden ganz aufgegeben. Anders bei Covid-19: Die globalen Auswirkungen der Pandemie schufen ein aussergewöhnliches Umfeld, um Impfstoffe so schnell auf den Markt bringen zu können. Es kamen verschiedene Interessengruppen zusammen, um die notwendigen finanziellen und logistischen Ressourcen bereitzustellen. Die verschiedenen Phasen der klinischen Studien wurden parallel und nicht wie üblich nacheinander durchgeführt. So konnte viel Zeit gespart werden. Weil die Bevölkerung das Risiko des Virus erkannte, gab es viele Freiwillige für die Teilnahme an den klinischen Studien. Viele wollten mithelfen, einen sicheren und wirksamen Impfstoff verfügbar zu machen. Die Studien waren sehr gross, schlossen viele Teilnehmende ein und generierten somit auch viele Daten zur Überwachung von allfälligen Nebenwirkungen. Die Anforderungen in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit sind die gleichen wie für jeden anderen in der Schweiz zugelassenen Impfstoff.

Wenn die Impfstoffe so sicher sind, warum war hierfür eine Extraprüfung beziehungsweise Extrazulassung für Kinder und Jugendliche notwendig?

Antwort des BAG: Bisher haben die Studiendaten für Kinder noch gefehlt. Die Swissmedic benötigt diese Daten für den Zulassungsentscheid.

Was kostet eine Impfung (= Verabreichung einer Dosis) und was kostet ein Antigentest den Staat?

Antwort des BAG: Zu den Kosten der Impfung äussern wir uns nicht. Es handelt sich dabei um vertrauliche vertragliche Vereinbarungen mit den Impfstoffherstellern. Für den Antigentest vergütet der Bund derzeit je nach Indikation und effektiven Kosten maximal 47 Franken.

Was geschieht mit den persönlichen Daten, welche bei der Impfung beziehungsweise dem Erstellen eines Zertifikats erhoben werden. Wer verwaltet diese, wann werden sie gelöscht?

Antwort des BAG: Der Bund ist für die Datensicherheit bei der Erstellung der Covid-Zertifikate innerhalb des Bundessystems verantwortlich. Personendaten werden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert. Die für die Signierung des Zertifikats benötigten persönlichen Daten werden vom System des Bundes gelöscht, sobald das Zertifikat generiert und übermittelt wurde. Bei der Überprüfung des Covid-Zertifikats mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Verifizierungs-App («Covid Certificate App») werden nur diejenigen Informationen angezeigt, welche für eine Überprüfung und Zuordnung zu einer bestimmten Person erforderlich sind. Besitzerinnen und Besitzer eines Covid-Zertifikats sind verantwortlich für eine sichere Aufbewahrung des Zertifikats. Sie entscheiden selbst, wem sie das Covid-Zertifikat – in Papierform oder über die App – vorweisen und die dabei ersichtlichen persönlichen Daten preisgeben. Bei Nutzung der App wird das Covid-Zertifikat ausschliesslich lokal auf dem jeweiligen Mobilgerät gespeichert. Auch bei der Überprüfung des Covid-Zertifikats ist es technisch ausgeschlossen, dass Personendaten gespeichert werden – weder auf den Servern der Bundesverwaltung oder von Dritten noch in der Verifizierungs-App.

Wie wird die Datensicherheit technisch gewährleistet und was passiert bei einem Verlust des Zertifikats?

Antwort des BAG: Das Covid-Zertifikat enthält eine digitale Signatur und ist dadurch fälschungssicher. Zudem kann der Zugriff auf das Zertifikat auf dem Mobilgerät durch eine Face-ID, Touch-ID oder eine PIN geschützt werden. Bei Verlust von Smartphone und dem Papierausdruck muss das Covid-Zertifikat erneut bei der ausgebenden Stelle angefragt werden, wo man geimpft oder getestet wurde.

Seit die Tests nicht mehr gratis sind, ist ihre Zahl massiv zurückgegangen. Zuvor wurde jeder aufgerufen, sich, wenn immer möglich, testen zu lassen, damit wir die Pandemie schnell in den Griff bekommen. Werden hier die Kosten über den Zweck gestellt?

Antwort des BAG: In der aktuellen Lage geht es in erster Linie darum, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. Die Tests dienen diesem Zweck. Das effektivste Mittel, um die Pandemie zu beenden, ist jedoch die Impfung.

Wissenschaftliche Aspekte und Fragen

Der Covid-19-Virus mutiert munter. Bereits sind rund ein Dutzend Varianten in der Schweiz nachgewiesen. Worin unterscheiden sie sich?

Antwort von zusammengegen-corona.de: Wenn Viren in Körperzellen gelangen, vervielfältigen sie sich dort. Das heisst: Es entstehen unzählige Duplikate. Bei diesen Vorgängen passieren immer wieder kleine Kopierfehler (Virusvarianten) in der Erbinformation des Virus (Genom). In den meisten Fällen führt die Entstehung von Virusvarianten zu keinen gravierenden Eigenschaftsveränderungen des Virus. Beim Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es jedoch Varianten, die sich leichter von Mensch zu Mensch übertragen oder schwerere Krankheitsverläufe zur Folge haben. Eine offenbar besonders ansteckende Form ist die Variante Alpha (B.1.1.7), die sich seit Herbst 2020 von Grossbritannien her in Europa verbreitete und in der Schweiz bei der Zahl der Infektionen Rang zwei belegt. Alpha weist eine erhöhte Reproduktionszahl sowie Viruslast auf. Nach bisherigen Erkenntnissen und Studien gibt es zudem Hinweise darauf, dass eine Infektion mit dieser Corona-Variante mit einer erhöhten Fallsterblichkeit einhergehen könnte. Im Dezember 2020 wurde eine weitere Mutation auffällig – die sogenannte Virusvariante Beta (B.1.351) aus Südafrika. Mehrere Studien weisen auch darauf hin, dass Menschen, die mit der ursprünglichen Variante infiziert waren oder einen auf dieser Variante beruhenden Impfstoff erhalten haben, weniger gut vor einer Infektion mit Beta geschützt sind, denn die neutralisierenden Antikörper, die das Immunsystem gebildet hat, sind gegen das veränderte Virus weniger wirksam. Glücklicherweise sind Infektionen mit dieser Variante in Europa selten und liegen im einstelligen Bereich. Die im Oktober in Indien entdeckte Virusvariante B.1.617 wird in drei Linien unterteilt. Davon wird die Delta-Linie (B.1.617.2) von der WHO als die bislang besorgniserregendste aufgeführt. Sie ist in der Schweiz die gegenwärtig dominierende Variante, gilt als hochansteckend und ist Studien zufolge resistenter gegen neutralisierende Antikörper. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass eine Infektion mit dieser Virusvariante mit einer erhöhten Hospitalisierungsrate einhergehen könnte.

In der Schweiz sind gegenwärtig Präparate von zwei Impfstofftechnologien zugelassen. Einerseits mRNA-Impfstoffe (Pfizer/Biontech, Moderna), andererseits ein Vektor-Impfstoff. Eine dritte Technologie mit Totimpfstoffen (von Valneva) befindet sich noch im Forschungsstadium. Wie funktionieren diese drei Technologien?

Antwort von Swissmedic: mRNA- Impfstoffe enthalten den Bauplan für einen bestimmten Bestandteil des Virus. Dieser Bauplan wird im Reagenzglas künstlich hergestellt und besteht aus mRNA (= Messenger ribonucleic acid, Boten-Ribonukleinsäure). Gelangt diese mRNA in den Körper, trägt sie die Informationen zu Ribosomen (körpereigene Umwandlungs-Nanopartikel), welche anhand des Bauplans ein entsprechendes Protein (hier das Spike-Protein des Covid-19-Virus) herstellen. Sobald dieses im Körper produziert wird, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert so Antikörper gegen das Virus. Weiter wird im Immunsystem eine Erinnerung hinterlegt, welche die Person bei einer erneuten Infektion vor dem Virus schützt. Totimpfstoffe – oder inaktivierte Impfstoffe – enthalten entsprechend ihrer Bezeichnung nur abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr vermehren können, oder auch nur Bestandteile der Erreger. Diese werden vom Körper als fremd erkannt und regen das körpereigene Abwehrsystem zur Antikörperbildung an, ohne dass die jeweilige Krankheit ausbricht. Es ist eine Methode, die schon seit Jahrzehnten gegen andere Krankheiten erprobt ist und eingesetzt wird, etwa bei der jährlichen Grippeimpfung, Kinderlähmung oder Tetanus. Vektorimpfstoffe (zum Beispiel von Johnson & Johnson) basieren auf einem Virus, das den Bauplan der Spike-Proteine des Coronavirus enthält, auf deren Grundlage in den menschlichen Immunzellen die gewünschte Immunantwort ausgelöst wird. Der Unterschied zwischen Vektor- und mRNA-Impfstoffen liegt vor allem darin, wie die Informationen zur Herstellung des Spike-Proteins in die körpereigenen Zellen gelangen – entweder über Nano-Partikel oder über inaktivierte Viren.

Ist es möglich, dass mRNA im Körper nicht abgebaut wird?

Antwort von Swissmedic: Bei umfangreichen präklinischen Versuchen mit mRNA-Impfstoffen gab es keine Hinweise auf eine entsprechende «Anreicherung». Um in die menschliche Erbinformation (DNA) eingebaut zu werden, müsste die RNA aus dem Impfstoff zudem «zurückgeschrieben» werden. Dazu wären zwei Enzyme notwendig, die normale menschliche Zellen nicht haben.

Kann mRNA menschliches Erbgut verändern beziehungsweise kann dies ausgeschlossen werden?

Antwort von Swissmedic: Nach aktuellem Stand der Wissenschaft wird die mRNA in Zellen, welche den Impfstoff aufgenommen haben, wie zelleigene mRNA behandelt. Das Risiko, dass in Zellen die normale mRNA in DNA umgeschrieben wird, wird als äusserst gering eingestuft. Es wurde noch nie beschrieben, dass sich RNA-Impfstoffe nach Umschreiben in DNA durch irgendeine Aktivität ins Genom einer Zelle integrieren könnten.

Welche der Impf-Technologien verursacht am wenigsten (schwerwiegende) Nebenwirkungen?

Antwort von Swissmedic: Die Sicherheitsprofile für alle bislang in der Schweiz eingesetzten Impfstoffe sind vergleichbar. Von den bis am 5. November 2021 ausgewerteten 9834 Verdachtsfällen unerwünschter Wirkungen aus der Schweiz und aus Liechtenstein betrafen 6777 Moderna und 2835 Pfizer/Biontech. Hier ist allerdings anzumerken, dass über 65 Prozent aller Impfdosen von Moderna und nur rund 34 Prozent von Pfizer/Biontech stammen.

Welcher der Impfstoffe hat bislang den stärksten und langwierigsten Wirkungsgrad?

Antwort von Infovac.ch: Die geschätzte Wirksamkeit gegen eine Infektion liegt beim Impfstoff von Biontech / Pfizer bei 91 bis 98 Prozent und bei Moderna bei durchschnittlich 90 bis 97 Prozent. Der Schutz gegen Covid-19 beginnt bereits zwei Wochen nach der ersten Dosis und ist bereits eine Woche nach der zweiten Dosis maximal.
Antwort von Johnson & Johnson: Erhebungen in den USA haben ergeben, dass die einmalige Dosis unseres Impfstoffs für einen 74-prozentigen Schutz gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung sorgt, zu 89 Prozent einer Hospitalisierung vorbeugt und zu 83 Prozent vor Covid-19-bedingte Todesfälle über alle Altersgruppen schützt. (Die Antworten von Moderna und Biontech waren bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht erhältlich, die Red.)

Um wie viel höher ist die Gefahr einer Ansteckung einer ungeimpften Person gegenüber einer geimpften?

Antwort der Science Task Force: Die mRNA-Impfungen vermindern das Risiko einer Ansteckung zunächst um das 10-Fache. Nach sechs Monaten ist das Risiko einer Ansteckung immer noch um das 2- bis 3-Fache reduziert.

Um wie viel höher ist das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine ungeimpfte Person gegenüber einer geimpften?

Antwort der Science Task Force: Geimpfte übertragen das Virus 2- bis 3-mal weniger häufig. Insgesamt trägt eine geimpfte Person mindestens 5-mal weniger zur Virusverbreitung bei als eine ungeimpfte.

Um wie viel höher ist das Risiko, schwer zu erkranken oder gar zu sterben bei einer infizierten ungeimpften Person gegenüber einer infizierten, aber geimpften Person?

Antwort der Science Task Force: Eine geimpfte Person ist 10-mal besser davor geschützt, schwer zu erkranken und ein Spitalbett zu benötigen als eine ungeimpfte Person.

Warum müssen sich viele Geimpfte bald zum dritten Mal (mit einer sogenannten Booster-Impfung, siehe auch Info-Box) impfen lassen?

Antwort von Swissmedic: Mit einer Impfung wird das Immunsystem aktiviert und bildet ein «Gedächtnis». Über die Zeit nimmt der Impfschutz wieder ab, bei Covid-19 bei älteren Personen tendenziell schneller als bei jüngeren. Mit einer dritten Impfung wird dieses «Gedächtnis» wieder stimuliert. Gemäss den Impfempfehlungen des BAG sollen vorerst nur besonders gefährdete Personen ein drittes Mal (mit dem gleichen Impfstoff!) geimpft werden.

Spital-spezifische Aspekte und Fragen

Die Zahl der Covid-Neuinfektionen befindet sich derzeit zwar auf relativ tiefem Niveau, ist zuletzt aber wieder gestiegen. Wie hoch ist in Ihrem Spital gegenwärtig die Auslastung wegen Corona-Erkrankungen und wie beurteilen Sie die Entwicklung?

Antwort des Stadtspitals Zürich: Am Stadtspital Zürich sind aktuell zwölf Patienten mit Covid stationär in Behandlung. Davon liegen sechs Personen auf der Intensivstation (Stand 8.11.21). Mit Beginn der kalten Jahreszeit halten sich die Menschen wieder vermehrt in geschlossenen Räumen auf, was zu mehr Ansteckungen – sowohl Corona wie auch Grippe und Erkältungen – führen kann. Das genaue Ausmass lässt sich kaum abschätzen. Das Stadtspital plant die Kapazitäten tagesaktuell. Im äussersten Fall müssten wieder – wie in früheren Wellen – Operationen abgesagt werden, um genügend Kapazitäten bereitzustellen.
Antwort des Universitätsspitals: Die Situation bezüglich der Bettenauslastung im USZ hat sich bezüglich Covid-19 Patient*innen im Vergleich zu den letzten Wochen beruhigt; die Zahlen gehen aber auch nicht mehr zurück. Derzeit (8.11., 11 Uhr) sind 13 Covid-19-­Patient*innen auf den Intensivstationen. Als Zentrumsspital behandeln wir viele Covid-19-Patient*innen in sehr kritischem Zustand und übernehmen diese auch aus anderen Spitälern und anderen Kantonen. Diese Patient*innen haben zudem oft eine lange Aufenthaltsdauer. Aus diesem Grund kam es bei steigenden Infektionszahlen wiederholt zu Kapazitätsengpässen, die teilweise über Wochen andauerten.

Im Internet und in verschiedenen Medien finden sich Aussagen von anonymen Pflegekräften, die behaupten, die Bettenknappheit sei selbst in der Corona-Hochphase völlig übertrieben dargestellt worden. Können Sie dies für Ihre Institution ausschliessen?

Antwort des Stadtspitals Zürich: In den bisherigen Wellen verzeichnete das Stadtspital wie alle Schweizer Spitäler Knappheiten beim Pflegepersonal, insbesondere beim IPS-Personal. Gleichzeitig wurden mit dem Operationsverbot im Frühjahr im Jahr 2020 Mitarbeitende frei. Diese kamen in einen Personal-Pool und konnten je nach Qualifikation teilweise auf den Covid-Abteilungen eingesetzt werden. Ein Teil von ihnen konnte jedoch in dieser Zeit nicht beschäftigt werden.
Antwort des Universitätsspitals: Aus Sicht des USZ müssen wir das entschieden zurückweisen. Schwierig war die Situation bezüglich der Bettenauslastung in erster Linie auf den Intensivstationen. Dort können Fachkräfte aus anderen Bereichen nur sehr begrenzt eingesetzt werden, da die Arbeit auf diesen Stationen eine mehrjährige Spezialausbildung erfordert. Die Auslastung auf den Intensivstationen am USZ war phasenweise dramatisch und es mussten dringliche Operationen verschoben werden.

Ebenfalls gibt es vorab online Behauptungen, Spitäler würden wegen finanzieller Anreize im Spital verstorbene Patienten als Covid-Tote deklarieren. Erhält Ihr Spital bei einem Todesfall durch Corona tatsächlich eine höhere Entschädigung /mehr Subventionen als bei einer Person, die an einer anderen Ursache gestorben ist?

Antwort des Stadtspitals Zürich: Diese Behauptung ist nicht zutreffend.
Antwort des Universitätsspitals: Das Gegenteil ist der Fall. Das USZ erleidet durch die Pandemie finanzielle Defizite wie viele andere Spitäler, die massgeblich an der Versorgung von Covid-19-Patient*innen beteiligt sind.

Dem «Tagblatt» sind Pflegekräfte bekannt, die sagen, sie dürften sich in ihrer Funktion nicht mehr zur Corona-Situation und zu Covid-Fällen an ihrem Arbeitsort äussern und hätten sogar ein entsprechendes Dokument unterzeichnen müssen. Wie handhabt dies Ihre Institution?

Antwort des Stadtspitals Zürich: Ein solches Dokument existiert nicht. Mitarbeitende dürfen in ihrem privaten Umfeld über Ihre Arbeit sprechen. Sie müssen sich aber selbstverständlich an Schweigepflicht und Amtsgeheimnis halten, wie dies in allen Spitälern gilt, und dürfen beispielsweise keine Patientendaten weitergeben. Gegenüber den Medien gibt die Medienstelle Antwort und zieht bei Bedarf Fachpersonen aus Pflege oder Medizin bei.
Antwort des Universitätsspitals: Nein, im USZ gibt es kein Dokument und keine Weisung, dass Mitarbeitende sich nicht öffentlich zu Corona äussern dürfen.

Weitere Informationen:
www.bag.admin.ch -> Coronavirus
www.swissmedic.ch

Kanton Zürich startet mit Booster-Impfungen

Nachdem Swissmedic die Impfstoffe von Moderna und Pfizer / Biontech für die Boosterimpfung (Auffrischimpfung) von besonders gefährdeten Personen gegen COVID-19 zugelassen hat und die Eidgenössische Kommission für Impf- fragen diese für Personen ab 65 Jahren empfohlen hat, beginnt der Kanton Zürich nächste Woche mit der Um- setzung. Nebst den Ü65 sollen mo- mentan auch Personen in Pflegeheimen sowie Personen mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko berücksichtigt werden. Weitere Infos gibts über die Impfhotline der Gesund- heitsdirektion des Kantons Zürich, 0848 33 66 11 (täglich von 7 bis 23 h) oder www.zh.ch/coronaimpfung

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