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Nach Razzia in Zürcher Sex-Club: 5 Polizisten verhaftet

12. November 2013

Die Staatsanwaltschaft II hat zusammen mit der Kantons- und Stadtpolizei Zürich am 11. November 2013 in einem Nachtclub in Zürich eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Aktion wurden 9 Personen wegen mutmasslichen Kreditkartenbetrügen und weiterer Delikte festgenommen.

Zudem sind unter anderem gestützt auf Hinweise der Stadtpolizei Zürich fünf ihrer Mitarbeitenden, welchen damit im Zusammenhang stehende Amtsdelikte vorgeworfen werden, am 12. November 2013 der Staatsanwaltschaft I zugeführt worden.

In einer koordinierten Aktion hat ein Team der Staatsanwaltschaften I und II zusammen mit der Kantons- und Stadtpolizei Zürich am 11. November und 12. November 2013 diverse Personen festgenommen.

Am 11. November 2013 fand eine Hausdurchsuchung im Zürcher Nachtclub Chillis statt. In diesem Zusammenhang sind neben dem Lokalinhaber mehrere im Nachtclub tätige Personen kontrolliert worden, die im Verdacht stehen, unter anderem Kreditkartenmissbräuche zum Nachteil von Gästen und Freiern begangen zu haben. Insgesamt sind neun Personen festgenommen und der Staatsanwaltschaft II zugeführt worden.

Mit diesen Festnahmen im Zusammenhang stehen Hausdurchsuchungen vom 12. November 2013 und die Festnahme von fünf Mitarbeitenden der Stadtpolizei Zürich, Fachgruppe Milieu/Sexualdelikte sowie die staatsanwaltschaftliche Befragung von weiteren Mitarbeitenden der Fachgruppe. Die festgenommenen Personen stehen unter anderem im Verdacht, sich des Bestechenlassens, der Begünstigung, des Amtsmissbrauches und weiterer Delikte schuldig gemacht zu haben. Die Beschuldigten sind der Staatsanwaltschaft I zugeführt worden.

Derzeit steht noch nicht fest, für wie viele Personen beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wird.

Aus Rücksicht auf das soeben erst angehobene Verfahren werden über den Inhalt der Medienmitteilung hinausgehende Informationen derzeit nicht erteilt. Geplant ist eine weitere Medienmitteilung am frühen Nachmittag des 13. November 2013.

Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. (PD)

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